Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Vortrag des kgl. Gesandten Dr. Hans Schad wegen der Truppenbewilligung für den Romzug; [2.] Uneinigkeit unter den Eidgenossen über die Truppenbewilligung; [3.] Forderung der französischen Gesandten nach Wahrnehmung der Bündnispflicht seitens der Eidgenossen.

Luzern, 26. Juli 1507 (mentag nach Jacobi). 

Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 117–121 (Kop.) = Textvorlage A. Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 162’-164 (Kop., Datumverm.) = B. Bern, StA, A IV 10, pag. 199–201 (Kop.).

Regest: Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 282, S. 386–388.

[1.] [...]. Der Gesandte des röm. Kg., Dr. Hans Schad, erklärte vor der Versammlung das Unterbleiben weiterer Schritte von kgl. Seite nach der von neun Orten auf der Tagsatzung zu Zürich erfolgten Bewilligung [von Söldnern für den Romzug; Nrr. 234/246] mit der Notwendigkeit, zuerst eine Einigung unter den Reichsfürsten herbeizuführen. Da dies inzwischen geschehen sei, habe Zürich auf Wunsch des röm. Kg. einen Tag anberaumt; die Teilnehmer sollten sich am Abend des 8. August (sontag vor Laurentii) in ihren Herbergen in Zürich einfinden. Der kgl. Gesandte forderte die Eidgenossen auf, diesen Tag zu besuchen und einen Beschluß hinsichtlich der Bewilligung für den Romzug zu verabschieden; der röm. Kg. werde sich dann mit den Hauptleuten, Fähnrichen und Amtleuten einigen, damit der Zug vonstatten gehen könne.

[2.] Unter den Eidgenossen wurde die Meinung vertreten, daß die Truppenbewilligung für den röm. Kg. falsch sei, da dieser Mailand einnehmen wolle.1 Es stehe zu befürchten, daß eidgenössische Knechte auf beiden Seiten stehen würden. Um Uneinigkeit unter den Eidgenossen zu verhindern und das Bündnis mit dem frz. Kg. zu halten, wurde beschlossen, am 6. August (freitag vor St. Lorenzen tag) einen Tag in Luzern abzuhalten, um sich zu verständigen, welche Haltung man im Interesse der Eidgenossenschaft in Zürich einnehmen soll. [...].

[3.] Die französischen Gesandten bestanden auf der Wahrnehmung ihrer Bündnispflichten durch die Eidgenossen und auf der Stellung von Knechten im Verteidigungsfall, was bereits auf früheren Tagen erbeten wurde. [...].

Anmerkungen

1
 Der Solothurner Magistrat sagte dem frz. Gesandten Bf. Pierre Louis von Rieux am 25.7. (sunntag ipsa Jacobi) zu, am Bündnis mit Frankreich festhalten zu wollen; und ob schon der romzug furgang hat, dem Kg. von Fr[ankreich] an Meyland noch andern sinen stetten noch landen ganz kein schaden tun noch zufugen, sonder brief und sigel an im halten (StA Solothurn , Ratsmanual 1507–1509, A 1,3, pag. 14; Ratsmanual 1503–1520, A 1,9, pag. 103).