Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Sie haben in ihrem Schreiben vom 18. August (St. Sebolts abend) geäußert, daß man an einer vertraglichen Einigung Kg. Maximilians mit Kf. Philipp nichts ändern könne, doch müsse diese unter Einhaltung der vom Kg. für Nürnberg und die verbündeten Ff. ausgestellten Verschreibungen sowie der vom Kg. in Konstanz [gegenüber Anton Tetzel sowie den Gesandten Württembergs und Hessens] gemachten Zusagen erfolgen.1 Er kann ihnen versichern, daß es nicht in der Absicht des Kg. liegt, den Kf. von der Acht zu absolviern oder ihn zu restituieren. Ohnehin hat der Kf. das kgl. Angebot vor acht Tagen abgelehnt. Der Kg., der nun keinen Vertrag mehr mit dem Kf. schließen will, aber auch vom Kf. keine Sicherung der eroberten Gebiete erlangt hat, hat daraufhin Serntein, Ziegler, Dr. Hayden und ihm befohlen, eine förmliche Verschreibung auszustellen. Sie haben die Verschreibung für Hg. Ulrich von Württemberg2 als Vorlage verwendet und sie auf Kg. Philipp, die österreichischen Vorlande Breisgau und Sundgau und auf die Gft. Tirol ausgestellt.3 Also das kgl. Mt. verschreibung seer wol begriffen ist und das dato [= Rottenburg, 1.8.1504] gesetzt wie des von Wirtenbergs. Darin ich sovil meere fleiß angekert, dann ich mich versiche, so solchs den landen eingeleibt ist, das darnach nit liderlich ein zutrennung geschehen mug4, nachmals auch dester statlicher auch uber euern verschreibungen5 gehalten werde. Dann solcher ernst bishere nie furgenummen ist, auß ursachen, das etlich sich vileicht auß den sachen sich zu wermen vermainten.6  [Nürnberger Stadtsteuer, Reichsstatthalteramt7; Beitrag der Eidgenossen zum Romzug; Nr. 914].8

Konstanz, 3. September 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 300.

Anmerkungen

1
 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Erasmus Topler vom 18.8.1507 (Kop., mittwoch St. Sebolts unsers hl. patrons abend; StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 245–247, hier 245’. Regest: Gümbel, Berichte, S. 209 Anm. 3).
2
 Verschreibung Kg. Maximilians für Hg. Ulrich von Württemberg über dessen Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (Rottenburg, 1.8.1504; Heil, RTA-MR VIII/1, S. 542 Anm. 4). Die Annahme Gümbels (Berichte, S. 300 Anm. 1), es handle sich um eine Verschreibung der württembergischen Landstände für den Hg., macht keinen Sinn.
3
 Liegt nicht vor.
4
 Mit Schreiben vom 14.9. informierte Anton Tetzel den württembergischen Kanzler Gregor Lamparter und den Marschall Konrad Thumb von Neuburg in einem passagenweise wörtlich übereinstimmenden Schreiben über diesen Abschluß der Verhandlungen zwischen Kg. Maximilian und Kurpfalz (Kop., tertia crucis exaltacionis;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 25–26, hier 25–25’).
5
 Gemeint sind die zwei Verschreibungen Kg. Maximilians über die Nürnberger Eroberungen im Landshuter Erbfolgekrieg (jeweils Augsburg, 7.7.1504; Heil, RTA-MR VIII/2, S. 1015 Anm. 6).
6
 Der Nürnberger Magistrat nahm die Entscheidung des Kg., die Frage der im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten Gebiete durch eine Verschreibung zu regeln, in seinem Antwortschreiben vom 14.9. mit Erleichterung zu Kenntnis. Man war sich nunmehr sicher, daß der Kg. auch die den Exekutoren ausgestellten Verschreibungen einhalten würde [Nachweis wie Nr. 964].
7
 Siehe Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 301.
8
 Zu den weiteren, im Zusammenhang mit dem Konstanzer RT irrelevanten Punkten des Schreibens siehe Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 301–305.