Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Sie haben in ihrem Schreiben vom 18. August (St. Sebolts abend) geäußert, daß man an einer vertraglichen Einigung Kg. Maximilians mit Kf. Philipp nichts ändern könne, doch müsse diese unter Einhaltung der vom Kg. für Nürnberg und die verbündeten Ff. ausgestellten Verschreibungen sowie der vom Kg. in Konstanz [gegenüber Anton Tetzel sowie den Gesandten Württembergs und Hessens] gemachten Zusagen erfolgen.1 Er kann ihnen versichern, daß es nicht in der Absicht des Kg. liegt, den Kf. von der Acht zu absolviern oder ihn zu restituieren. Ohnehin hat der Kf. das kgl. Angebot vor acht Tagen abgelehnt. Der Kg., der nun keinen Vertrag mehr mit dem Kf. schließen will, aber auch vom Kf. keine Sicherung der eroberten Gebiete erlangt hat, hat daraufhin Serntein, Ziegler, Dr. Hayden und ihm befohlen, eine förmliche Verschreibung auszustellen. Sie haben die Verschreibung für Hg. Ulrich von Württemberg2 als Vorlage verwendet und sie auf Kg. Philipp, die österreichischen Vorlande Breisgau und Sundgau und auf die Gft. Tirol ausgestellt.3 Also das kgl. Mt. verschreibung seer wol begriffen ist und das dato [= Rottenburg, 1.8.1504] gesetzt wie des von Wirtenbergs. Darin ich sovil meere fleiß angekert, dann ich mich versiche, so solchs den landen eingeleibt ist, das darnach nit liderlich ein zutrennung geschehen mug4, nachmals auch dester statlicher auch uber euern verschreibungen5 gehalten werde. Dann solcher ernst bishere nie furgenummen ist, auß ursachen, das etlich sich vileicht auß den sachen sich zu wermen vermainten.6 [Nürnberger Stadtsteuer, Reichsstatthalteramt7; Beitrag der Eidgenossen zum Romzug; Nr. 914].8
Konstanz, 3. September 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).
Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 14, S. 299–305, hier 300.