Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 560 Hg. Friedrich I. von Schleswig-Holstein an Kammerrichter und Beisitzer des Reichskammergerichts – Schloss Steinburg, 17. August 1509

Druck: Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLXXVII, S. 229f. (freytags nach assumpcionis Marie).

Er hatte wie andere Reichsstände Gesandte beauftragt, auf dem kürzlich in Worms abgehaltenen Reichstag seine Angelegenheiten beim Ks. vorzubringen. Diese haben in dessen Abwesenheit gegenüber den ksl. Kommissaren Beschwerde erhoben, dass die zu Holstein gehörige hgl. Stadt Hamburg durch Reich und Kammergericht wie eine Reichsstadt veranschlagt und behandelt wird.1Die Antwort der ksl. Stellvertreter [Nr. 372] liegt in Abschrift bei. Demnach soll er dem Ks. oder dessen Räten Belege für die Landsässigkeit Hamburgs beibringen, wozu er auch bereit ist. Die Angelegenheit betrifft indessen nicht nur ihn, sondern auch seinen Bruder Kg. Johann von Dänemark, der als ältester Hg. von Holstein einen großen Teil der erforderlichen Dokumente verwahrt. Der Umstand, dass dieser von den Angelegenheiten seiner Kgrr. Schweden und Dänemark stark in Anspruch genommen wird und in absehbarer Zeit nicht nach Holstein kommen kann, hindert ihn, Hg. Friedrich, an der Beweisführung. Bittet um einen Aufschub für das weitere Verfahren gegen Hamburg, bis ihm die Vorlage der Dokumente möglich ist.2

Anmerkungen

1
 Kammergerichtliches Mandat an die Stadt Hamburg zur Bezahlung von 65 fl. Kammerzieler mit Vorladung zum Fiskalprozess, Regensburg, 14.4.1508 (Druck: Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLXXV, S. 225f.). In einem vom ksl. Fiskal eingereichten Schriftstück wird nicht nur Hamburg, sondern auch Hg. Friedrich selbst für seinen Anteil am Kammerzieler haftbar gemacht (ebd., Nr. CLXXVI, S. 226–229).
2
 Kammerrichter Gf. Adolf von Nassau und seine Beisitzer teilten Hg. Friedrich am 28.9. mit, dass der ksl. Fiskal einem Aufschub des Verfahrens bis zum 6.1.1510 zugestimmt habe (Druck: Harpprecht, Staats-Archiv III, Nr. CLXXIX, S. 231f.). Zu den weiteren Verhandlungen auf dem Augsburger RT von 1510 vgl. Seyboth, RTA-MR XI/1, Nrr. 351353; Reincke, Aufstieg, S. 26; Rautenberg, Fiskal, S. 78.