Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Erbeinung zwischen Kurmainz, Brandenburg-Ansbach und Württemberg; Bereitstellung von Reitern für den Venezianerkrieg.

Würzburg, StA, Mainzer Domkapitelprotokolle 3, fol. 648’ (Reinschr. mit Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).

[3.5.] Der Schulmeister1brachte im Namen des Ebf. zwei Artikel vor. 1. Bezüglich der vor kurzem vom Mgf. von Brandenburg vorgeschlagenen Erbeinung erklärte das Domkapitel nach Beratung sein Einverständnis zu einer Erneuerung der seinerzeit von Ebf. Adolf [von Mainz] geschlossenen Einung2unter erneuter Einbeziehung des Hg. von Württemberg. Dies wäre sowohl für die drei Vertragspartner als auch für ihre Untertanen vorteilhaft. Falls der Hg. von Württemberg der Einung jedoch nicht beitreten will, so erachtet das Domkapitel es für wünschenswert, mit dem Mgf. von Brandenburg, dem man seit vielen Jahren freundschaftlich verbunden ist, gemäß dem [Wormser] Landfrieden ein freuntlich verstendnußeinzugehen, um die gute Nachbarschaft zu erhalten. – 2. Bezüglich der vom Ks. gewünschten Bereitstellung von 50 Pferden auf dessen Kosten wurde beschlossen: Der Ebf. sollte sich in dieser Angelegenheit wie die anderen Reichsstände verhalten. Wo auch uf dem tag zu Wormß durch die fursten und stende des Reichs gemeltem unserm allergnedigsten herrn keyser obangezeigte hilf nit zugelassen wurd, sonder abgeschlagen, das dannoch gemelter unser gn. her von Meinz in diesen sweren leuften ksl. Mt. uf ire angepurnis [= Zahlungsverpflichtung] L pferde VI monat lange zu rusten und halten ungeweigert sich hett erpoten, in zuversicht, solchs sein ftl. Gn. und dem stift in erlangung der confirmation privilegiorum, auch der stadt Menz halben, alles zu nutz und frommen reichen werd und dienen. – Für den Vortrag dieser Beschlüsse an den Ebf. wurden der Dekan [Adolf Rau von Holzhausen], der Schulmeister [Lorenz Truchseß von Pommersfelden] und [Ulrich von] Schechingen deputiert.

Anmerkungen

1
 = Lorenz Truchseß von Pommersfelden (Kissling, Truchseß, S. 9; Kisky, Domkapitel, S. 149; Rauch, Domkapitel III, S. 146).
2
 Bezieht sich auf die Erneuerung der am 20.6.1458 geschlossenen Einung zwischen Kurmainz, Brandenburg-Ansbach und Württemberg (Fritz, Ulrich, S. 182f.; Seyboth, Markgraftümer, S. 26) durch Ebf. Adolf II. von Nassau, Mgf. Albrecht I. sowie die Gff. Ulrich V., Eberhard V. und Heinrich am 10.8.1465 (Druck: Riedel, Codex II/5, Nr. MDCCCXXXIII, S. 85–89). Vgl. Fritz, ebd., S. 298f. Gemäß Art. 37 seiner Wahlkapitulation durfte Ebf. Uriel kein neues Bündnis ohne Zustimmung des Domkapitels schließen (Faulde, Uriel, S. 18).