Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

München, HStA, KÄA 1242, fol. [29–30] (Or., am tag ascensionis Domini) = Textvorlage A. München, HStA, KÄA 3137, fol. 139 (Konz., am abend ascensionis Domini [16.5.]) = B.

[1.] Hg. Wilhelm und die ihn begleitenden Vormünder haben in Kaufbeuren beim Ks. Weisungen an die Reichstagskommissare in Worms wegen des ihm, Hg. Wolfgang, auf dem Konstanzer Reichstag auferlegten Reichsanschlags und in Sachen Kunos von Wallbrunn erwirkt, wie sie aus den beiliegenden Abschriften [Nrr. 395f.] entnehmen können. Befehlen ihnen, die ksl. Schreiben unverzüglich an die Kommissare zu übergeben und mit diesen gemeinsam bei den Reichsständen in Worms zu beantragen, dass die Besitzungen Hg. Wolfgangs künftig vom Reich nicht mehr separat besteuert werden und sein Mündel gleichzeitig nicht höher als die Kff. veranschlagt wird. Näheres dazu finden sie in ihrer Instruktion [Nr. 144, Pkt. 5] und in der beigelegten Abschrift der Supplikation an den Ks. [Nr. 370]. Auch in der Angelegenheit Wallbrunns sollen sie sich nach Kräften bemühen.1

[2.] [PS] Der Ks. hat wegen des Streits mit Regensburg aeinige Räte in Augsburg mit einer Anhörung beauftragt–a2und befohlen, den gefangenen [Christoph] Gießer dorthin in seine Obhut zu überführen.3bSie haben deshalb den gefangenen [Regensburger] Bürgern bewilligt, sich erst nach Abschluss der Verhandlungen wieder zu stellen–b. Aufgrund der veränderten Sachlage haben sie es nun doch unterlassen, ihnen die angekündigte Instruktion [Nr. 145] zu schicken.

Anmerkungen

1
 Laut Postskript zu einer nicht vorliegenden Weisung waren Hg. Wolfgang und die bei ihm weilenden Vormünder von den Regentschaftsräten, die Hg. Wilhelm zum Ks. begleitet hatten, über einen ksl. Befehl an die RT-Kommissare in Sachen Wallbrunn [Nr. 396] informiert worden. Daran sollten sich die Gesandten ungeachtet ihrer Weisung orientieren (Or. München, freitag vor dem heiligen pfingsttag[25.5.]1509; HStA München, KÄA 1242, fol. 34).
a
–aeinige … beauftragt] In B werden zusätzlich die Namen der Räte genannt (Adam von Frundsberg, Ernst von Welden, Wilhelm Güss von Güssenberg und Dr. Konrad Peutinger) und als Termin für die Anhörung der 31.5. (pfinztag nach dem hailigen pfingstag)angegeben. Vgl. Nr. 324, S. 526, Anm. 3.
2
 Entsprechende Weisung Ks. Maximilians an die in App. a-a genannten Kommissare vom 16.5.1509 (undat. Kop.; HStA München, KÄA 1575, fol. 35).
3
 Der Ks. instruierte am 16.5. Sigmund von Rorbach, dass wegen der widersprüchlichen Darstellungen der beiden Parteien Gießer zur Klärung des Sachverhalts nach Augsburg überstellt und dort durch ksl. Kommissare verhört werden sollte. Die arrestierten Regensburger Bürger würden freigelassen, der Termin für die Wiedereinstellung der Gefangenen sollte bis zum Abschluss des Verfahrens verschoben werden Nachdem Hg. Wilhelm bereits seine Zustimmung zu diesem Procedere gegeben hatte, sollte Rorbach die Stadt darüber informieren und verpflichten, einstweilen von Maßnahmen gegen Bayern abzusehen (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein, Kaufbeuren; HStA München, Gemeiners Nachlass 27, unfol. Kop.; HStA München, KÄA 1575, fol. 34–34’. Entsprechende Weisung der Vormünder an den Viztum Hans von Paulsdorf und andere Räte, Konz. München, sonntag exaudi[20.5.]1509; ebd., fol. 33–33’).
b
–bSie … stellen] Fehlt in B.