Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Berlin, GStA, BPH, Repos. 41 I E, Nr. 8b, fol. 39–40 (Konz., dinstag nach unser lieben Frauen tag wurzwey).
Teilen mit, dass sie den mgfl. Sekretär Christoph Claus zu den für den 12. August (sontag nach Laurenti)nach Heilbronn anberaumten Verhandlungen über die strittigen Ausnahmen vom Bündnisfall bei der auf dem Wormser Reichstag verhandelten Einung mit Kurmainz und Württemberg abgeordnet haben. Dieser hat bei seiner Rückkehr einen von den württembergischen Räten vorgelegten Entwurf [Nr. 546] mitgebracht, zu dem die Vertragspartner bis zum 29. September (Michahelis)eine verbindliche Erklärung abgeben sollen. Er, Mgf. Friedrich, findet darin einen Passus über die Ausklammerung des Bf. von Würzburg von der Bündnispflicht. Falls er mit dem Stift in einen bewaffneten Konflikt geraten sollte, darf Mainz demnach in keinem Fall Würzburg Hilfe leisten. Bezüglich Hessens wird jedoch differenziert: Nur wenn der Lgf. von Hessen gegen diese Einung oder gegen die brüderliche Erbeinung mit Mainz in einen Konflikt gerät, was bedeutet, dass Hessen das in diesen Einungen vorgesehene Schiedsverfahren nicht akzeptiert, darf der Mgf. gegen Mainz keine Hilfe leisten. Sie raten dazu, die Einung mit Kurmainz unter diesen Konditionen einzugehen. Nach dem Tod Lgf. Wilhelms ist für die Dauer der Einung ein von Hessen ausgehender Konflikt mit Mainz unwahrscheinlich. Außerdem waren das Erzstift Mainz, Brandenburg und Württemberg zuvor schon lange Zeit durch eine Einung zum gegenseitigen Vorteil freundschaftlich verbunden. Überdies läuft der Schwäbische Bund bald aus und wird möglicherweise nicht mehr verlängert. Bitten um eine Anweisung, ob sie bezüglich des Entwurfs ihre Zustimmung oder Ablehnung erklären sollen.
[PS] Die Einung mit Württemberg kommt in jedem Fall zustande. Sollte er, der Mgf., jedoch dem von ihnen befürworteten Vertragsschluss mit Mainz zustimmen, könnte der Vertrag mit Württemberg kassiert und stattdessen eine neue Urkunde über die Einung zwischen Kurmainz, Württemberg und Brandenburg ausgefertigt werden.