Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol. (Or. m. Siegelspuren, samstag nach concepcionis Marie; Unterz. R[ehlinger]).

[…]. Kürzlich traf die ksl. Ratifikation der Beschlüsse des gemäß dem Konstanzer Reichsabschied2 durch die Gesandten der beiden Fürsten [Ebf. Jakob von Mainz und Hg. Wilhelm von Bayern] abgehaltenen Visitationstages3 ein. Wie er schon angekündigt hatte, wurde Dr. Moeller als ksl. Fiskal zugelassen.4 Der beschlossene Anschlag für das zweite Jahr wird jetzt durch Monitoriale5 ausgeschrieben. Der Kammerrichter Bf. Wiguläus von Passau und das Gericht werden noch bis zum 23. April (Georgi)hier bleiben. Darnach helf uns Got nur weiter. Aber mein sorg ist, Georgii werde es nit haben, das es lenger gehalten wird.[Drohende Reichsacht gegen Venedig; Nr. 66, Anm. 1].

Anmerkungen

1
 Lutz(Peutinger, S. 79f.) und Böhm(Reichsstadt, S. 55 Anm. 189) datieren das Schreiben auf den 25.11. und gehen dabei wohl von der Überlegung aus, dass die von Rehlinger mitgeteilte Frist, der 10.12.1508, laut seinem Schreiben noch vierzehn Tage in der Zukunft liegt. Falls bei obigem Schreiben tatsächlich ein Datierungsfehler vorliegen sollte, erscheint gleichwohl der 2.12. (also: samstag [vor!] concepcionis Marie)naheliegender. In Anbetracht der Brisanz der drohenden Reichsacht gegen Venedig für die Augsburger Kaufleute scheint es auch kaum plausibel, dass die Stadt mit ihrer Reaktion bis zum 27.12. [Nr. 66, Anm. 2] gewartet hat. Auch Nürnberg, in dessen Sold Rehlinger ebenfalls stand, wurde von ihm erst am 6.12. informiert [Nr. 66, Anm. 1].
2
 Konstanzer RAb vom 26.7.1507, § 23 (Druck: Heil, RTA-MR IX/1, Nr. 268, S. 533f.).
3
 Visitationsabschied vom 30.8.1508 (Druck: ebd., Bd. 2, Nr. 949, S. 1334–1337).
4
 Gemeint ist damit die Annahme des vorgeschlagenen Kandidaten durch Ks. Maximilian. Moeller wurde am 11.12. in Regensburg vereidigt (Eintrag im Gerichtsprotokoll; RA Brüssel, Secrétairerie d’État allemande 758, hier fol. 19’; Harpprecht, Reichs-Archiv III, S. 468).
5
 Kammergerichtliches Zahlungsmandat vom 7.12.1508 (Heil, RTA-MR IX/2, S. 1336 Anm. 2).