Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vorsprache der Kurbrandenburger Gesandten bei Kf. Wolfgang von Mainz und Bitte um Vermittlung bei der Zuerkennung der Magdeburger Session.

Audienz der Kurbrandenburger, Magdeburger und Brandenburg-Ansbacher Gesandten bei Ks. Rudolf II.: Antrittsvorsprache, Vorbringen der Magdeburger Sessionsfrage.

[1] /11/ (Vormittaga). Audienz der Kurbrandenburger Gesandtenbei Kf. Wolfgang von Mainz1. /11 f./ Die Gesandten entrichten das freundschaftliche Erbieten ihres Herrn, rechtfertigen dessen Fernbleiben mit dem hohen Alter sowie der allgemeinen Lage an den Grenzen des Kft. und bitten Kf. Wolfgang, die Abwesenheit auch beim Ks. zu entschuldigen. Sie versichern die Freundschaft Kf. Johann Georgs sowie des gesamten Hauses Brandenburg mit Mainz und bitten um deren Fortführung.

/11’/ Kf. Wolfgang lässt durch seinen Kanzler das freundschaftliche Erbieten erwidern und die Entschuldigung des Fernbleibens des Kf. annehmen, wenngleich er wünschte, dass Johann Georg, der als ein friedtliebender churfurst und der bey diesem reichstag viel guetts hett schaffen können, angereist wäre. /12/ Doch wird auch der Ks. die Gründe für die Absenz anerkennen.

Kurbrandenburg: Die Gesandten danken dafür. bDaneben zeigten sie ferner ane, demnach allerhandt furfiele, so dieses gantz werckh hindern möge–b, und dann man sich zuerinnern wiße, waß anno 82 Magdeburg wegen furgefallen2, in welcher handlung Meinz sich also moderirt und erzeigtt, daß nicht unbillich daß hauß Brandenburg darumb danckhbar sein solle,[dies] auch nitt underlaßen werde: Bitten nochmals, in vorfallenden sachen daßelb wenigers nitt zuthun und deßen eingedeckh zu sein und sich soviel darunder zubemühen, dz die sachen zu andern und bessern wegen gebracht werden mögen.

Erwiderung durch den Mainzer Kanzler namens des Kf.: Verweist darauf, waß die angebne magdeburgische bey irer kfl. Gn. anbracht und sie sich hinwider gegen inen erclertt3, und welcher gestaltt ire kfl. Gn. in deme caesari nitt furgreiffen könten. Dabey müsten sie eß pleiben lassen.Der Kf. persönlich fügt abschließend anc, dass dieser yetzigen großen türckhischen gefahr viel mehr in acht zuhaben und alle verhinderung uff ein seitt setzen, damitt ettwaß nutzbar und fruchtbar außgericht werden mögtt.

[2] /80/ [Nachmittag, 14 Uhr4]. Gemeinsame Audienz der Gesandten Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachsvor dem Ks.in dessen Quartier.

/80–81/ Vortrag der Kurbrandenburger Werbung mit folgenden Punkten: 1) Übergabe der Vollmacht. 2) Danksagung an den Ks. für seine Sorge um die Christenheit und das Reich. 3) Versicherung des Gehorsams Kf. Johann Georgs. 4) Entschuldigung der Abwesenheit des Kf., der den RT nicht persönlich besuchen kann wegen seines hohen Alters, Verrichtungen im Kft. und der Situation an dessen Grenzen. Hat dafür sie, die Gesandten, umfassend bevollmächtigt und instruiert, so dass die im Ausschreiben genannten und in der Proposition vielleicht ergänzten sowie andere Punkte, die für die Sicherung und Erweiterung der Reputation, Hoheit und Autorität von Ks. und Reich sowie für /81/ bestendige befridigunge so woll abhelffung und miltterunge der beschwerlichen Reichs klagen ihmmer vortreglich und dinstlich sein mochten, berathschlagt, bewogen, geschlossen und[zur] notturfftigen erleddigung[!] gelangen /81’/ soltten.Empfehlen das Haus Brandenburg der ksl. Gnade. Dabey dan auffs letzte auch der ahnhangk ist gemacht worden, das ihre ksl. Mt. die session sache ihrer f. Gn., des administratoris des ertzstiffts Magdeburgk, ihr zu aller gnedigsten beforderung woltten bevohlen sein lassen.

Anschließend bringen die Magdeburger Gesandten nach der Begrüßung und dem gewöhnlichen Erbieten Näheres zur Session Administrator Joachim Friedrichs vor mitt erzehlunge, wie vielfeltigk und offt ihre f. Gn. darfuhr recognosciret und ihnen als einem administrator von den stenden auch der pebstlichen religion wehre geschriben worden, dan ihr f. Gn. legitime postulirt, nuhn ihn[!] die 28 oder 30 jahr gesessen hette. Dan ihre f. Gn. von dem niddersechsischen kreiß seie cognosciret und dafuhr gehaltten, auch jede zeitt gehorsamlich und willigk und wol uber daß, /82/ so andere geleistet, gethan hette. Es vermercken aber ihr f. Gn. gleichwoll, wan sie fuhr einen standt des Reichs nit woltten recognosciret oder gehaltten werden, daß ihrer f. Gn. ahn der reputation und gehorsam ein grosses abgenge5.Bitten, der Ks. möge sich der geschehenen vertrostunge nach diese sachen zu kaiserlichen gnaden und billigem ausschlag bevohlen sein lassen, dan sein f. Gn. ohne diß nit heben und legen kontten, wie sie sonsten aller untterthenigstem gehorsam nach willigk und bereitt wehren.

Abschließend tragen die Gesandten Brandenburg-Ansbachs ihre Werbung mit dem gewöhnlichen Erbieten vor.

Ks. lässt nach gesonderter Beratung antworten: /82 f./ Gegenerbieten mit Versicherung der ksl. Freundschaft. Ks. bedauert, dass Kf. Johann Georg nicht persönlich kommen kann, nimmt aber dessen Entschuldigung an, versichert ihm die ksl. Gnade und ist mit der abgeordneten Gesandtschaft zufrieden. Das Vorbringen der Magdeburger Gesandten will der Ks. /82’/ ihn rath und bedencken ziehen, und soltten sie zum forderlichsten resolution und anttwortt erlangen.Die Brandenburg-Ansbacher Werbung beantwortet der Ks. in allgemeiner Form, verbunden mit der Forderung, dass sie die sachen woltten fordern und vortsetzen helffen.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kurbrandenburg (fol. 78) differenzierter: 9 Uhr.
1
 Textvorlage: Kurmainz, fol. 11–12.
b
–b Daneben … möge] Kurbrandenburg (fol. 78) deutlicher: die Gesandten haben Kf. Wolfgang des hern administratoris[zu Magdeburg] session sache ihn[!] specie commendiret.
2
 = Magdeburger Sessionsstreit beim RT 1582. Vgl. Nr. 329 mit Anm. 17.
3
 Vgl. Nr. 314.
c
 an] Kurbrandenburg (fol. 78) zusätzlich vor dem Folgenden: Kf. wollte aber unß als fridlibende zu moderation ermanet und erinnertt haben, /78’/ den sachen der gestaldt nachzudencken, daß fridlich wesen und ruhe ihm Heyligen Romischen Reich erhaltten und […].
4
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 80–82’. Die Gesandten wurden vom ksl. Obersthofmeister W. Rumpf auf ihre vorherige Bitte hin für 14 Uhr vor den Ks. beschieden (ebd., fol. 78’).
5
 Bezugnahme auf die Funktion als ausschreibender F. des Niedersächsischen Kreises und die Erlegung der dortigen Türkenhilfe.