Bekanntgabe der baldigen Einnahme der Magdeburger Session gemäß Weisung Administrator Joachim Friedrichs.
/361/ Erklärung der
Gesandten Adam von Schlieben [Kurbrandenburg] und Wilhelm Rudolf Meckbach [Magdeburg]vor
Vizekanzleramtsverwalter Freymon und Reichshofsekretär Hannewald1:
Es ist bekannt, was mit dem Ks. bezüglich der Magdeburger Session bisher vereinbart worden ist: Ihrer herren antwort zuerwarten, undt dz sy hernach in schrifften ihre notturfft verfasst übergeben.Daneben wird dem Ks. sicher vorgebracht worden sein, was Mgf. Joachim Friedrich seid dessen geschriben2. Und ob sy wohl ihres herrn an sy beinebens gethanen vermahnung zuvolg billich /361’/ der session sich nahen sollen, hetten sy doch biß anhero noch ihr auffsehen auff die ksl. Mt. gehabt undt immerdar bessern bescheidt gehofft.Haben aber soeben ein Schreiben erhalten, wonach von Schleinitz bereits beim Kf. von Brandenburg war. Die Antwort des Kf. ist demnach von Schleinitz bekannt3. Sie sind verwundert, dass dessen Bericht dazu noch nicht vorliegen soll.
Mgf. Joachim Friedrich ist entschlossen, de suo iure kains wegs zu weichen, und sy würden endtlich als verpflichtete diener ihren bevehlich vollziehen müssen./361’ f./ Falls sie bis zum Ende des RT /362/ in dem despect bleiben solten, würde hernach die offension nur desto schwerer und verbitterlicher werden. Derwegen, wie gern sy in allem, so nur ihrer pflicht halb zu entschuldigen, der ksl. Mt. gehorsamen wolten, so könten sy doch uber ettlich wenig teg lenger nitt still halten. Die sach sei clar, richtig, leicht und also billich, dz ihre Mt. sy nitt auffhelten, sondern alle contradicenten durch ihre ksl. autoritet abweisen sollten; und dannoch zuerwegen hetten, wz dz hauß Brandenburg und wie vil mehr als adversa pars beim Reich contribuire und leiste.
/362’/ Joachim Friedrich hatte beim RT 1582 die Session inne. Bitten, diejenigen katholischen Stände, die sich der Magdeburger Session jetzt widersetzen, namhaft zu machen, uff dz sy wissens bekemen, wer ihr widerpart sey. Dan do sy bißher gleich mit einem undt andern der catholischen stendt ad partem geredt, so wolle doch keiner nichts darumb wissen, ein jeder entschuldige sich. Solle nun wz guts geschafft werden undt /363/ dz mißtrauen aufhören, so müsse man sy zur session kommen lassen. Dan nachm reichstag, wie wolle herr marggraf Joachim Fridrich ein craißtag halten von sachen, die er nye beratschlagen helffen? Sey vil mehr zu besorgen, es werde der craiß4 und alle desselben stendt, do gleich vil alhie bewilligt wurde, hernach, weil ihr ausschreibender und fürnemes membrum circuli excludirt, den abschid nitt annemen dörffen.
/363–364/ Bitten, dies dem Ks. vorzubringen. Sie fordern nichts, was gegen den Religionsfrieden verstößt. Ihr Herr wird vielfach als Administrator des Erzstifts anerkannt, auch besteht keine Aussicht für die katholische Seite, das Erzstift wieder zur römischen Religion zu bringen.
/364/ Wohl sey auff der ban unlangst gewest undt von ettlichen davon geredt worden, es wolten die weltlichen einen sondern rat halten undt sy5 admitieren; die catholischen möchten auch in einer sondern stub sizen6 - wz nun darauß in genere vel in specie[?] considerandum.Joachim Friedrich ist im Besitz des Erzstifts und hat damit ein Anrecht auf die Session. Zu erbarmen /364’/ wer es, dz die, so putanam[?] hieltten, im ratt sessen und uxorati außgeschlossen wurden.Müssen nach Ansbach verreisen und hoffen auf die ksl. Resolution innerhalb der nächsten 7 Tage.