Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Verhandlungen der Gesandten Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Brandenburg"–Ansbachs mit den ksl. Geheimen Räten um die Schlussformulierung des ksl. Dekrets zum temporären Magdeburger Sessionsverzicht.

/411/ (Nachmittag, 15 Uhr). Vorladung der Gesandten des Hauses Brandenburgvor die ksl. Geheimen Räte1Rumpf, Trautson, von Hornstein und Coraduz sowie Vizekanzleramtsverwalter Freymon und Sekretär Hannewald in der geheimen rethe stuben. Obwohl die ksl. Räte um die Teilnahme von nur drei Gesandten bitten, erscheinen für das Haus Brandenburg Adam von Schlieben und Dr. Karl Barth [Kurbrandenburg], Dr. Wilhelm Rudolf Meckbach und Dr. Henning Hamel [Magdeburg] sowie [Christoph] von Waldenfels und Kanzler Dr. Nikolaus Stadtmann [Brandenburg-Ansbach].

Freymon bringt vor: Sie, die Gesandten, wissen, waß man mitt unß dise tage gehandeltt, zu dem intent und meinunge, daß man zu dem heuptwergk kommen und darinnen vorfahren mochte. So wusten wihr auch, daß concept begriffen wehre2, worauff die sachen dißmals kontten gerichtett werden und die hinderunge der gemeinen sachen abgestellet. Dasselbe hetten ihre ksl. Mt. fuhr sich selbst ihn eigener persohn ihn consultation, berathschlagunge und bedenken gezogen, und wurden wihr vornehmen, daß ihre Mt. den sachen wol hette nachgedacht. Es hetten auch ihre Mt. ihre meinunge auff daß papir /411’/ bringen lassen und bevohlen, daß man unß dasselbe mochte zustellen. Und begehren, daß man doch ihrer Mt. darinnen fugen3 woltte, damitt daß gantze wesen und gefahr ihn Ungern nicht ubel befunden und alhie aller progreß dergestaldt mochte verhindertt werden. Und woltten sich ihre Mt. vorsehen, man wurde nuhnmehr daß wergk nicht mehr verhindern. Und haben es ihre Mt. also bedacht, daß es auff den wegk niemandts zu nachteill oder zuwidder lauffen soll. Und haben ihre Mt. ihnen daß concept selbst zugestellet.

Das ksl. Konzept4 ist unß also vorsigeldt und volnzogen uberanttwortett worden.

Die Gesandten des Hauses Brandenburg begeben sich zur Beratung des Konzepts aus der hinteren in die vordere geheime Ratsstube.

Sie stellen im Konzept als Änderungen fest: 1) Daß darinnen ist ausgelassen gewesen ihm ahnfangk das wortt „eingenohmen“. 2) Hernachen ist in clausula de conservatione iuris des stiffts und ihrer f. Gn., des administrators, darzu gesetzet „nach laut des religion friden“. 3) Ist daß wordt „doch“ außgelassen ibi „auff ratification“, und ist die clausula de ratificatione gesetzet gewesen, als ob die noch bey wehrendem reichstage ervolgen soltte, dahe es doch also hat stehen sollen[?], /412/ „der session[?] bey wehrendem Reichs tage“ und hernach cum parenthesis „(doch auff ratification)“ etc. ahngenohmen. 4) Ist vorenderunge gewesen bey den wortten, waß sie5 derwegen befugt.

Die Gesandten des Hauses Brandenburg begeben sich zurück zu den ksl. Räten. Meckbach bringt vor: Sie haben sich zuvorn erkleret, daß sie gahr ungern gesehen, daß die sachen ihn die weittleufftikeitt gerathen sein. Zeugen fohr[!] Gott, daß sie anders nicht haben thun konnen; hoffen und bitten, dessen bey ihrer Mt. untterthenigst entschuldiget zu sein. Und wurden sich ihr Gnn. und Gunsten erinnern, daß sie auch neulich ihn disen sachen der gestaldt gehorsamett, daß sie nicht wusten, wie sie es wurden zuvoranttwortten haben. Und haben sie ihn den concepten, so zu papir gebracht, mehr gewichen, dan daß sie zuvoranttwortten haben, und sein warlich weitt extra fines mandati gangen, und konnen sie wol weitter nicht weichen. Und wan sie es der röm. ksl. Mt. zu untterthenigsten ehren nicht gethan hetten und derer hoher autoritet gewichen, woltten sie dem bischoff[!] zu Saltzburgk so weitt nimmer mehr ahn die hand gangen sein. Ihr Gnn. und Gunsten wissen /412’/ auch, daß daß concept, so ihnen hiebevorn der her Reichs secretarius zugestellet, von ihnen selbst ist herkommen6 und zu dem endt widder ubergeben, daß es ihrer Mt. soltte aller untterthenigst eingeanttworttett werden. So sey auch mennigklich kundt und offenbahr, daß der kegentheil uber daß, waß sie sich mitt der turbation in publico untterstanden7, allerhand conventus8 und practiken getriben, und haben sie nicht weniger dise sache mitt ihrer religions vorwantten, mitt derer rath hiebevorn hierinnen auch ist vorfahren worden, ihn bedenken zihen mussen9. Daß haben sie denn ihren Gnn. und Gunsten ahnzeigen wollen und derwegen ihre Gn., den hern Rumpfen, gesucht. Als sie aber ihre Gnaden nicht funden, haben sie dafuhr geachtett, es wehre genugk, wan sie dises dem hern vice cantzler anzeigten10. Zu dem haben sie gehen wollen. Es ist ihn[en] aber sein Gn. und der her von Hornstein auff der gassen begegnet. Die haben sie ahngesprochen und ihnen ihr vorhaben ahngedeuttett, mitt bitte, weil es aldar ungelegen, ihnen zeitt und orth, dahe sie mitt ihnen reden kontten, anzuzeigen. Es haben aber wol ermeltte hern sich auch aldar auff der gassen, die ungelegenheitt hindan zusetzen, sich erbothen, ihre notturfft zuvornehmen. Die haben sie /413/ ihnen ahngezeiget. Darauff sein dise dinge gestern von fruhe ahn biß umb 12 uhr und heutten widder von 7 biß umb 11 uhr tractiret worden11, doch anderer gestaldt nicht, dan ihren12 rath und guthachten zuvornehmen. Die haben nuhn dabey allerley bedenken gehabt, auch der gestaldt, daß sie selbst13 damitt nicht haben schliessen konnen, dieweil sie hierinnen alle geburliche moderation zu gebrauchen sein vorhabens gewesen und die stendt auch darzu vormahnet. Der haben sich aber viel nicht wollen weisen lassen und hartt darauff gestanden, daß man wegen des schimpfs, den der von Saltzburgk dem loblichen hauß Brandenburgk erst und hernacher allen religions vorwantten gethan, ein schreiben ahn die ksl. Mt. hatt bringen sollen; mitt aller untterthenigster bitte, daß ihre Mt. dafuhr sein woltte, daß die unbescheidenheitt nicht guth geheißen oder dergleichen mehr ervolgen mochte. Sonsten kontten die religion vorwantten nicht umbgang haben, mitt vorwissen ihrer hern auff andere geburliche mittell zu gedenken. Es sein auch eins theils dahin gangen, daß man itzo also forth zu andern mitteln gedenken und thun soltte. Und hetten sie gemeinen stenden14 daß concept zu /413’/ lesen geben. Die ihnen ihn gemein, daß ahnzunehmen, zum hefftigsten widderrathen. Und waß hierinnen gethan, daß mussten sie widder der stendt willen thun. Und hetten sie wol gehoffet, man wurde ihnen daß concept one vorsigelunge haben zugestellet, dan sie darinnen ettlich clauselen gesetzet und ausgelassen finden, damitt sie gahr nicht konnen zufriden sein, die sie auch nicht zuvoranttwortten haben. Und sein die clausulen, so oben foliis 411 und 412 zubefinden sein15, erzellet und gebethen worden, die zu endern.

Man hatt aber nach vielfeltigk gepflogener handelung und mehr dan 6 oder 7 abtritten, darinnen letzlich der her Coratucius und der secretarius hinc inde ab- und zugangen, sich vorglichen, daß fuhr daß wortt „eingenohmen“ ist gesetzet worden „occupiret“. Doch ist das wortt „stimme“ ausgelassen worden; […] dan darzu gesetzt „wie ihrer Mt. fuhrkommen“. Die wort „(des religion fridens)“ ausgelassen. Die parenthesis mitt dem wortt „doch“ gesetzet. Die letzte clausulam hatt man, wie sie ihm concept gestanden, bleiben lassen.

Die vornembste argumenta sein gewesen, daß /414/ ihre Mt. bey disen dingen personlich nicht gewesen und von deme, waß sie nicht wusten, nichts decisive setzen kontten, item das man jhe ihrer Mt. ihn einem wortt weichen wurde: Daß ist der vornembste streitt gewesen, darwidder viel bericht[?], auch mancherley wortt ihn fuhrschlegen hinc inde kommen sein, als „ahngetretten“, „ahngemassett“, „occupiret“, „sich untterfangen“, „ahngenohmen“ etc. Es hatt aber keines wollen approbiret werden16 ohne17 das wortt „occupiret“, dan sie18 untter anderm fuhrgewendet, daß ihre Mt. stragk auff vernehmen des worts „eingenohmen“ sich abwendeten und daß nicht haben wollen.

Neben disem allem ist ad partem fuhrgelauffen, waß die ksl. rethe mitt den geistlichen hierinnen fuhr muhe gehabt19. Darbey man vorstanden, daß auch die catholischen nicht alle des von Saltzburges[!] vornehmen approbiren. Wie dan der her Trautzem beteuerlich auff sich genohmen, ihme, dem von Saltzburgk, fuhr ettliche reden, die ehr von ihr f. Gn. hette hohren mussen, geburliche anttwortt zu geben.

Nota: Ihn dieser wehrenden tractation hatt Megkbach unter anderm gesagt, waß fuhr guete und nutze den sie, daß /414’/ lobliche chur- und furstliche hauß Brandenburg, der röm. ksl. Mt. und dem Heyligen Romischen Reich geleistett hette, und daß ihrer Mt. und dem Reich jhe daran so viel gelegen wehre als ahn einem von Ratenau20 [!]. Welchs geschlechtes der ertzbischoff zu Saltzburgk ist.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 411–414’.
2
 Vgl. Nr. 347 mit den Vorstufen (Fassungen A-D).
3
 = sich fügen.
4
Vgl. dieses Konzept bei der Endfassung des Dekrets [Nr. 347], Fassung E, mit den dort ausgewiesenen Abweichungen.
5
 = Administrator Joachim Friedrich.
6
 Wohl Bezugnahme auf Nr. 347, Fassung B bzw. C in der Korrektur durch die ksl. Räte.
7
 Bezugnahme auf die Vorfälle im RR am 13. 7. [Nr. 29].
8
 Vgl. Anm. 2 bei Nr. 327.
9
 Vgl. Nr. 212, Nr. 215, Abschnitt B, Nr. 216.
10
 Bezugnahme auf die Unterrichtung am 19. 7. [Nr. 327]. Vgl. zur Unterredung auch das Referat Meckbachs vor den protestantischen Ständen am 20. 7. (Kursachsen A, fol. 318’ [Nr. 215, Abschnitt B]).
11
 = im protestantischen Religionskonvent (wie Anm. 10).
12
 = der anderen protestantischen Stände.
13
 = die Gesandten des Hauses Brandenburg.
14
 = den protestantischen Ständen.
15
 = hier im laufenden Protokoll.
16
 = von den Gesandten des Hauses Brandenburg.
17
 = 'mit Ausnahme'.
18
 = die ksl. Räte.
19
 Vgl. Nr. 237–243; Nr. 328.
20
 = Raitenau.