Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um Interzession beim Ks. um Steuererleichterung wegen der Notlage in den Erzstiften infolge der anhaltenden Belastung durch Kriege. An KR.

Memoriale beider Kff. an KR (Regensburg, 20. 6. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 23. 6.; von den Kff. nicht kopiert)1, ohne Unterzeichnung: Verweisen auf ihr Vorbringen im KR wegen der Lage in ihren Erzstiften mit der Bitte, beim Ks. für sie zu interzedieren, damit ihre Bedrängnisse berücksichtigt und sie mit ihren verarmten Untertanen nicht über ihr Leistungsvermögen hinaus belastet werden2. Zwar behelligen sie KR ungern, da ihre Erzstifte aber infolge der seit mehr als 20 Jahren andauernden Kriege in Frankreich, den Niederlanden und des Kölner Kriegs mit Einlagerungen, Musterplätzen, Streif- und Raubzügen verheert werden, ihre Kammergüter aufgezehrt, Land und Leute in äußerste Not geraten sind sowie viele Untertanen während des Kölner Kriegs von Haus und Hof ins Exil vertrieben wurden und sich freikaufen mussten, sind sie, die Kff., zuversichtlich, KR werde die Interzession an den Ks., den sie selbst bereits darüber informiert haben3, richten und ihn dazu bewegen, die beklagte Notlage zu berücksichtigen und zu veranlassen, dass sie und ihre Untertanen mit der neuen Türkenhilfe nur in einer Höhe belastet werden, die sie mit ihrem geringen Vermögen aufbringen können.

KR am 23. 6.4: Beratung des Memoriales, ohne Teilnahme von Trier und Köln. Pfalz betont allgemein, man habe bei den vorherigen Verhandlungen im KR konstatiert, kein Stand sei durch den Mehrheitsbeschluss zur Steuerhöhe obligiert. Wenngleich sich die Kff. von Trier und Köln direkt an den Ks. hätten wenden sollen, unterstützt Pfalz eine Interzession des KR mit der Bitte, sie nicht über Gebühr zu belasten5. Sachsen lehnt eine gänzliche Steuerfreistellung Triers und Kölns ab, weil dies entsprechende Forderungen anderer Stände nach sich ziehen könnte, befürwortet aber die Interzession, wenn sie leisten, wozu sie in der Lage sind. Brandenburg befürchtet einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung mit der Benachteiligung anderer Stände und stellt die Interzession deshalb infrage6. Mainz billigt die Interzession und will ein Konz. anfertigen.

KR am 25. 6.7: Beratung ohne Trier und Köln. Verlesung des Konz. für die Interzession des KR beim Ks. Pfalz billigt das Konz., falls das Wort „Interzession“ gestrichen wird, und verweist auch auf andere von Kriegsfolgen betroffene Stände. Sachsen: Es widerspricht dem Herkommen, für andere Einzelstände ohne vorausgehende Prüfung der Sachlage in Steuerbelangen zu interzedieren. Im FR könnten sich bis zu 14 Stände auf ihre Kriegsbeschwerden berufen. Trier und Köln sollen deshalb ihre Notlage ohne Interzession des KR dem Ks. selbst vorbringen. Brandenburg schließt sich dem an. Mainz: Das Wort „Interzession“ wird gestrichen. Wollen ansonsten aber nichts unterlassen, was Trier und Köln zum Besten gereicht.

Nachfolgende informelle Verhandlungen8: Aufgrund deren ablehnenden Votums wendet sich Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen an die Kurbrandenburger Gesandten und bestätigt den Eindruck, Trier und Köln wollten sich mit der Interzession von der Steuer freistellen und die Bürde allein den weltlichen Ständen auferlegen. Anschließend spricht der Kuradministrator bei Kf. Wolfgang von Mainz persönlich vor und erreicht, dass die Interzession dem Ks. nicht übergeben wird9.

Nicht übergebene Interzession des KR an den Ks.10: Der Kf. von Mainz, der Kuradministrator von Sachsen sowie die Gesandten der Kff. von der Pfalz und von Brandenburg überreichen dem Ks. die Eingabe der Kff. von Trier und Köln um eine Interzession wegen der großen Schäden in ihren Erzstiften infolge der andauernden Kriege, verbunden mit der Bitte um eine ermäßigte Besteuerung entsprechend dem geringen Leistungsvermögen ihrer verarmten Untertanen. Wenngleich KR nicht zweifelt, dass der Ks. ohnehin nicht beabsichtigt, jemand über dessen Vermögen hinaus zu belasten, bringen sie die Bitte mit der Erwartung vor, er werde in Anbetracht der Zusage beider Kff., soviel zur Steuer beizutragen, wie ihnen möglich ist, die Notlage berücksichtigen und ihr Angebot akzeptieren.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 261 f., 264 f. Kop.
2
 Vgl. die Voten im KR am 11. 6., 14. 6. und 17. 6.: Kursachsen, fol. 54’ f., 57 [Nr. 6]; fol. 72’ f., 75’ f. [Nr. 8]; fol. 94–95, 105 f., 107 [Nr. 11].
3
 Vgl. für Trier Eingaben Kf. Johanns an den Ks. um Stundung der Reichssteuern vom 11. 2. 1594 sowie nach dem RT vom 27. 11. und 28. 12. 1594 (HKA Wien, RA 20.1.9, fol. 860 f., 863–864’, 866–868’, 873 f. Orr.). Kf. Ernst von Köln hatte auf eine Bitte des Ks. um eine eigenständige Türkenhilfe noch vor dem RT hin die Steuerrückstände mit der anhaltenden Belastung durch in- und auswärtige Kriege, derzeitige Musterplätze im Erzstift Köln und im Hst. Münster sowie der Schädigung durch anderweitige Übergriffe gerechtfertigt, aber dennoch eine den Möglichkeiten entsprechende Unterstützung in Aussicht gestellt (Lüttich, 1. 1. 1594: HKA Wien, RA 161.1, fol. 467–478. Or. des Schreibens mit Beilagen als Beleg der Notlage in Kop.). Das Hst. Münster hatte den Ks. schon seit 1590, besonders 1592 um Erlass der Restanten gebeten (vgl. Akten und Korrespondenzen ebd., fol. 277–419’ passim).
4
 Kursachsen, fol. 175–176’; Kurmainz, fol. 34a’ f.
5
 Eine außerhalb des Protokolls angefertigte Kurbrandenburger Darlegung zur Beratung der Interzessionsbitte zeigt sich /262/ verwundertüber das positive Pfälzer Votum. Die Brandenburger Gesandten mutmaßten, Pfalz wolle sich damit offenhalten, selbst weniger zu kontribuieren, nachdem es zuvor das Unvermögen der eigenen Untertanen beklagt hatte, oder aber damit anders, wz sie gesucht, desto beßer zuerhalten(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 238–240’, hier 239).
6
 Vgl. die Kurbrandenburger Darlegung (wie Anm. 5, hier fol. 239’): Wenden in ihrem Votum ein, KR habe zunächst 50 Römermonate beschlossen, sei dann aber nur mit dem Vorwand der österreichischen Werbungen auf 64 gestiegen. Jetzt wollen eben die, welche so freidig eingewilligt, sich nicht alleine außziehen und den andern die last alleine laßen, sondern man dorffte auch daruber noch intercession von uns begehren.Vgl. daneben Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 23. 6. (13. 6.): Ihnen ist die Bitte in Anbetracht dessen, dass man zuvor /106/ auff die 64 monatt so frisch zugangen ist, woll seltzam vorkommen.Haben instruktionsgemäß darauf gedrängt, man solte in diesem wercke gleicheitt haltten, […] auch mitt bedachtt, das ein theil stende zu /106’/ denn beschwerungen undt kriegen selbst mitt uhrsach gegebenn unnd darauf zu solcher intercession mitt vorwendung, das wir derwegen keinenn befehl hettenn, nichtt willigen wollenn.Bemängeln, dass Trier und Köln in der höheren Steuerbewilligung die anderen Kff. zunächst per maiora mitt sich ziehenn unnd hernach von denselben wieder bitten durffen, sie vonn der contribution wieder loß zuemachenn(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 99–110’, hier 106 f. Or.).
7
 Kurmainz, fol. 36a–37a. Fehlt in Kursachsen.
8
 Kurbrandenburger Darlegung: Wie Anm. 5, hier fol. 240 f.
9
 Vgl. auch Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 1. 7. (21. 6.): Aufgrund ihrer und der Einwände Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen wurde zunächst versucht, das Anliegen von Trier und Köln nicht als Interzession, sondern nur berichtsweise an den Ks. zu bringen. Da sie dies erneut ablehnten, hat der Kuradministrator letztlich erklärt, er wolle sich in dieser Frage nicht von Kurbrandenburg absondern. /128/ Daruber dz concept also stecken blieben und aus dieser interceßion nichts worden ist(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 126–130’, hier 126–128. Or.; präs. Cölln/Spree, 8. 7. {28. 6.}).
10
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 262 f. Konz. Hd. Kraich.