Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 92 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Dechanten, Kapitelherren und Angehörige des Domstifts, der Stifte St. Paul, St. Andreas und St. Martin sowie des Liebfrauenstifts

[1.] Er hat wegen des langjährigen Streits über den Weinausschank und den Getreideaufschlag als oberster Richter alle Parteien angehört und mit deren Zustimmung in Augsburg kgl. Kommissare mit der Fortsetzung des Verfahrens beauftragt. Diese haben das Verfahren wiederum an ihn remittiert1, wo es noch anhängig ist. Laut Beschwerde der Stadt würden sie – ungeachtet der in diesem Zusammenhang wiederholt an sie ausgegangenen Mandate, gegen die Stadt nicht mit dem geistlichen Recht zu verfahren, sondern seine jurisdiktionelle Zuständigkeit zu respektieren –, yetzo dieselben burgermeister und rat abermalen auf den vorergangen legatischen process vor eurm vermainten executor [Anton Leist] furgenommen haben, zu sehen und zu horen ein rechtmessig absolution, so ir vormals, wie sich gepurt, frey bewilligt habet, widerumb abzutun und zu cassieren, in mainung, die gedachten von Worms abermals in pan zu bringen und dardurch in schein geistlicher freyheiten eurn willen, des ir gegen inen im rechten nit fug zu haben besorgt, zu erlangen.2  Die Stadt hat ihn deshalb um seine Hilfe gebeten.

[2.] Für ihn als röm. Kg. ist es nicht akzeptabel, daß im Reich weltliche Angelegenheiten vor geistliche Gerichte gebracht werden. Er befiehlt ihnen deshalb bei Androhung des Verlusts ihrer vom Reich herrührenden Privilegien und Freiheiten und einer Geldstrafe von 40 Mark lötigen Goldes, das Verfahren am geistlichen Gericht einzustellen. Lädt sie binnen 45 Tagen zu einem Rechtstag an den kgl. Hof. Falls keine gütliche Einigung möglich ist, wird er festlegen, welche Teile des Streits vor ein weltliches und welche vor ein geistliches Gericht gehören, und dann entsprechend verfahren.3

Fürstenberg, 13. Mai 1507. 

Worms, StdA, 1 B, 1921/3, unfol. (Kop. und Or. m. S., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein; Verm.: Terminus comparendi 12. Julii, vigilia Margarethe.).

Druck: Harpprecht, Staats-Archiv II, Nr. CXXXVII, S. 440f.

Der Kg. hat wegen des Streits der Stadt mit Bf. Reinhard und den fünf in der Stadt gelegenen Stiften einen Rechtstag anberaumt. Bitten deshalb um Befehl an ihre RT-Gesandten, den Anwälten der Stadt während der Verhandlungen beizustehen.

Worms, 29. Mai 1507 (samstags nach dem hl. pfingstag).

Straßburg, AV, IV 42/24, unfol. (Or. m. S.). Köln, HAStd, K+R 36/1, fol. 6–6’ (Or. m. Siegelrest, Verm.: 14. Juni).

Anmerkungen

1
 Das am 31.3.1504 eingesetzte Schiedsgericht war im März 1505 zusammengetreten. Nach Protesten beider Parteien wurde das Verfahren an den Kg. zurückverwiesen (Kg. Maximilian an kgl. Kommissare, Augsburg, 12.4.1504; Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18559, S. 472. Protokoll des Notars Johannes Friese, 31.3./1.4.1505; LA Speyer, D 11, Nr. 747; StdA Worms, 1 B, 1939,1, unfol. Bericht der Kommissare an Kg. Maximilian, Or. [Mainz], dinstags nach dem sontagh quasimodogeniti [1.4.]1505; StdA Worms, 1 B, 1939,2, Nr. 39. Boos, Quellen III, S. 505f.; Toifl, Friede, S. 16).
2
 Vgl. Jürgensmeier, Bistum, S. 156f. (Keilmann).
3
 Laut Aufzeichnung des berittenen kgl. Boten Ludwig Muck übergab dieser am 28.5. eine an Bf. Reinhard von Worms gerichtete fiskalische Ladung in dessen Abwesenheit an die bfl. Statthalter, wobei der bfl. Kanzler und Wormser Domherr Jakob Mentzer zugegen war. Mentzer erhielt zudem nach Vorlage des Originals die beglaubigte Abschrift eines entsprechenden, an Domdechant und -kapitel [in Ladenburg; Keilmann, Paulusstift, S. 90 Anm. 6] adressierten kgl. Mandats ausgehändigt. Weitere kgl. Mandate gingen in Abschrift am gleichen Tag ebenfalls in Ladenburg den Stiftsherren von St. Andreas und am 29.5. dem in Pfeddersheim weilenden Dechant des Stifts St. Martin sowie den in Oppenheim residierenden Dechanten des Liebfrauenstifts und des Stifts St. Paul zu (eh. Or., s.d.; StdA Worms, 1 B, 1921, unfol.).