Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Nr. 97 Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Dr. Erasmus Topler
[1.] Bestätigen den Empfang seines Schreibens.1 Sie sind nicht bereit, für das zu erlangende [Appellations-]Privileg wie die Straßburger 2500 fl. auszugeben, da die beiden Fälle nicht vergleichbar sind. Das Straßburger Privileg beläuft sich auf einen Streitwert bis in Höhe von 200 fl. jährlichem Zins, was einer Hauptsumme von 4000 fl. entspricht. Das von ihnen gewünschte Privileg hingegen soll lediglich auf 200 fl. Hauptsumme und nicht jährlichen Ertrag verstanden werden. Sie sind bereit, für die gewünschten Privilegien und die Konfirmation der böhmischen Belehnung2 bis zu 1200 fl. auszugeben.
[2.] Die Bemühungen um eine kgl. Kommission in der Lentersheimischen Sache soll er vorläufig zurückstellen, da Wilhelm von Lentersheim angeboten hat, seinen Sohn Christoph davon zu überzeugen, den Streit um die Kleider und Kleinodien seiner Frau [Christina] am Nürnberger Stadtgericht anhängig zu machen. Falls dies gelingt, ist die Kommission unnötig.3
[3.] Es ist nötig, auf die gegen Nürnberg gerichteten kurpfälzischen Intrigen am kgl. Hof achtzugeben. Falls sich Hg. Albrecht von Bayern, Hg. Ulrich von Württemberg, Lgf. Wilhelm von Hessen und Pfgf. Alexander von Zweibrücken oder deren Gesandte auf dem RT einfinden, soll er gemeinsam mit ihnen den Kg. ersuchen, ungeachtet aller Bemühungen der Gegenseite die Zusagen und Verschreibungen an die Verbündeten4 einzuhalten. Im gleichen Sinne soll er sich auch bei Gelegenheit allein beim Kg. einsetzen und dabei darauf hinweisen, daß der Gehorsam gegenüber dem Kg. der Stadt erhebliche Kosten verursacht habe.
Nürnberg, 9. April 1507 (freytag nach pasce); präs. Straßburg, 15. April.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 8’-10 (Kop.).
Regest: Gümbel, Berichte, S. 285 Anm. 5.
Nr. 98 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren
[1.] Bestätigt den Empfang ihrer durch den Boten Peter Leupold überbrachten Weisung vom 9. April (freitag nach pasce) [Nr. 97] für den Vortag [15.4.]. Tatsächlich gilt das Straßburger Appellationsprivileg nur bis zu einem Streitwert von 200 fl. Er versteht ihre Weisung dahingehend, daß er für die Konfirmation der böhmischen Belehnung und die gewünschte Gerichtsfreiheit in Höhe von 200 fl. 1200 fl. ausgeben kann. Die Gerichtsfreiheit betrifft allerdings vier unterschiedliche Materien: Kaufmannshändel, Streitsachen um Gebäude, Ratsdekrete und Gerichtssachen allgemein. Er bittet um Anweisung, ob sich die Begrenzung auf die 200 fl. Streitwert tatsächlich unterschiedslos auf diese vier Materien beziehen soll. Denn selbst ein Appellationswert von 600 fl. wäre unter Umständen nachteilig, da die Appellationsfreiheit der Stadt in Gebäude betreffenden Angelegenheiten seit Menschengedenken unbegrenzt ist. Er empfiehlt deshalb, sich um zwei Gerichtsfreiheiten zu bemühen: eine in unbegrenzter Höhe bezüglich der Gebäude und eine zweite in Höhe von 200 fl. für die übrigen Angelegenheiten. Was die von Straßburg für ihr Gerichtsprivileg bezahlten 2500 fl. angeht, verhält es sich so, daß der röm. Kg. ihnen diese Summe noch schuldig war. Da der Kg. auch noch Schulden bei der Stadt Nürnberg hat und eine Begleichung kaum zu erwarten ist, könnte für die gewünschte Konfirmation und die Privilegien – vielleicht mit einem Wert von bis zu 600 fl., mindestens aber 200 fl. – die Verrechnung von bis zu 1300 fl. angeboten werden. Die 600 fl. kann Nürnberg gegenüber künftigen röm. Kgg. als der Reichshoheit abträglich möglicherweise nicht behaupten. Keine Reichsstadt besitzt ein so hohes Appellationsprivileg; so erstreckt sich das Augsburger Privileg nur auf 40 fl. Streitwert.
[2.] Hinsichtlich ihrer Weisung, den Fall Christoph von Lentersheim hinhaltend zu behandeln, ist zu bemerken, daß am kgl. Hof keine den Wünschen Nürnbergs entsprechende Kommission bewilligt werden wird. Zur Verzögerungstaktik gibt es deshalb keine Alternative.
[3.] Sagt zu, wirkungsvoll gegen die kurpfälzischen Intrigen angehen zu wollen. Die pfelzischen stocheren heimlichen seer auf mich, doch so spricht mir Pfgf. Fridrich gn[ädig] zue. Aber es ist bedes sit zu hove.1
Straßburg, 16. April 1507.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or.).
Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 9, S. 285–288, hier 285–287.