Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 68 Zitationsmandat Kg. Maximilians an Bürgermeister und Rat der Stadt Groningen

Hg. Georg von Sachsen, Reichsstatthalter in Friesland, hat geklagt, daß sie ihn bei der Durchführung des ihm von Kg. und Reich erteilten Auftrags unrechtmäßigerweise behindert hätten. Wegen der ihm daraus entstandenen erheblichen Kosten und Schäden erhebt der Hg. rechtliche Ansprüche gegen die Stadt.

Er lädt sie deshalb binnen 63 Tagen nach Aushändigung des Ladungsschreibens zu einem Rechtstag vor ihm oder seinen Vertretern auf den RT nach Konstanz, um sich durch ihre bevollmächtigten Anwälte gegen die Klage Hg. Georgs zu verteidigen. Falls sie dieser Vorladung nicht Folge leisten, wird dessenungeachtet das Verfahren auf Antrag der erschienenen Partei eröffnet.

Hagenau, 4. März 1507.

Innsbruck, TLA, Maximiliana VI/33, fol. 80–80’ (Kop.) = Textvorlage A. Ebd., fol. 123–124 (Konz. mit ex.-Verm.) = B. Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 10–10’ (Kop.) = C.

Nr. 69 Vollmacht der Stadt Groningen für Gesandte zum Konstanzer Tag

Erklären gegenüber Kg. Maximilian, daß sie Dr. Hendrik Elderwolt und Magister Gelmar Kanter als ihre Prokuratoren bevollmächtigt haben, die Stadt in Konstanz vor ihm oder seinen Räten wegen der Ansprüche Hg. Georgs von Sachsen auf Schadenersatz und Kostenerstattung zu vertreten und ihrerseits gegenüber dem Hg. die der Stadt entstandenen Kosten und Schäden geltend zu machen. Die beiden Prokuratoren haben uneingeschränkte Handlungsvollmacht, doch behält sich der Magistrat vor, die vorliegende Vollmacht zu widerrufen.

Groningen, 4. Mai 1507 (dinstag vor dem sontag vocem jocunditatis); präs./lect. Konstanz, 1. Juni.1

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 8194/10, fol. 11–12’ (Kop. mit lat. Randvermm., die den Inhalt kennzeichnen).

Kurzregest: Baks, Inventaris, Nr. 2115, S. 429.

Anmerkungen

1
 Gemäß Nr. 148 [Pkt. 34].