Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 452 Supplikation Jörgs und Wilhelms von Liechtenstein an Kg. Maximilian

Vor kurzem wurde ihr Bruder Eustachius von Liechtenstein (Pfleger zu Hilpoltstein) auf der Schweinehatz grundlos und ohne Vorwarnung von Bewaffneten aus Nürnberg angegriffen, verwundet und gefangengenommen, sein Knecht [Georg von Geislingen] erschossen. Man zwang ihn, Urfehde zu schwören. Sie sind zuversichtlich, daß er, der Kg., diese Tat mißbilligt. Bitten ihn, die Stadt Nürnberg dazu zu veranlassen, ihren Bruder ohne Entgelt von der Urfehde zu lösen, ihm Schmerzensgeld zu bezahlen und Schadenersatz zu leisten.

s.l., 23. Juni 1507 (mitwoch St. Johans baptiste abent). 

Wien, HHStA, Maximiliana 18, Konv. 1, fol. 22 (Or.).

Nr. 453 Stadt Nürnberg an Kg. Maximilian

Bestätigen den Empfang eines kgl. Mandats wegen eines Zusammenstoßes zwischen Nürnberger Söldnern und Eustachius von Liechtenstein mit der Aufforderung zur Stellungnahme.1 Bekunden ihr Bedauern über den Vorfall. Sie haben einige Tage nach Neujahr etliche Knechte und Reisige zum Schutz für eine Lieferung von Ochsen von Neumarkt nach Nürnberg abgestellt, da den Nürnberger Bürgern zu dieser Zeit dort noch kein Geleit bewilligt wurde. Dieser Trupp erfuhr auf dem Rückweg in Röthenbach von einem Raub an dem Ort, an dem sich später der bewußte Vorfall ereignete, und führte dort am nächsten Tag eine Patrouille durch. Dies geschah angesichts der sich in der Gegend regelmäßig und ungeachtet des von den benachbarten Ff. gestellten Geleits auf den Reichsstraßen ereignenden Übergriffe gegen Nürnberger Bürger und Untertanen keineswegs zu Unrecht. In einem Waldstück bei Altenfelden bemerkten sie etliche Reiter, die daraufhin flohen. Diese Reiter gaben sich auch auf Anrufen nicht zu erkennen, woraufhin sie von dem Nürnberger Trupp gestellt wurden. Hätte sich Liechtenstein zu erkennen gegeben, wäre ihm nichts geschehen. So aber waren ihre Reiter berechtigt, ihn festzunehmen und so lang gefangenzuhalten, bis er nach anfänglicher Weigerung Urfehde schwor.2 Liechtenstein hat den Vorfall somit selbst verschuldet. Im übrigen ist ihm jedoch kein Unrecht geschehen. Bitten, dies zu bedenken und das ausgegangene Mandat zu kassieren.

Nürnberg, 5. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichs tag).3

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 179’-181 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Das Mandat liegt nicht vor. In einem – wohl nicht ausgegangenen – ersten Schreiben vom gleichen Datum hatte Nürnberg lediglich eine Stellungnahme zu dem Vorfall durch einen eigenen Boten angekündigt (Kop., montag nach visitacionis Marie [5.7.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 177’-178).
2
 Den Vorgang schildert irrtümlich unter falschem Datum auch Müllner (Annalen III, S. 395f.). Vgl. Reicke, Geschichte, S. 540.
3
 Ratsbeschluß vom 5.7., auf das kgl. Mandat wegen Liechtensteins unsern glimpf an den kgl. Hof zu schreiben (StA Nürnberg, Ratsverlässe 479, fol. 3).