Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Antwort der Eidgenossen an die Gesandten Kg. Maximilians zu folgenden Punkten: Einung zwischen den Eidgenossen und dem Haus Habsburg, Abberufung der eidgenössischen Söldner aus Italien, Truppenhilfe der Eidgenossen für den kgl. Romzug, Vorwürfe Kg. Maximilians bezüglich der reichsfeindlichen Haltung der Eidgenossen; [2.] Antwort an die Gesandten der in Konstanz versammelten Reichsstände; [3.] Verhandlungen der Eidgenossen mit dem frz. Gesandten Giovanni Morosini.

Schaffhausen, nach dem 10. Mai 1507, wahrscheinlich 13. Mai.1 

Zürich, StA, B VIII 84, fol. 180–182’ (Kop.) = Textvorlage A. Bern, StA, A IV 10, pag. 128–132 (Kop.) = B. Luzern, StA, TA 4, fol. 278–280’ (Kop.) = C. Solothurn, StA , Eidgenössische Abschiede 1507–1510, AG 1,5, pag. 59–63 (Kop.) = D. Schaffhausen, StA, Tagsatzung 1507, unfol. (Kop., Datumverm.). Basel, StA, Eidgenossenschaft E 1, fol. 143’-145 (unvollständige Kop., nur hier wiedergegebene Pkt. 1–3, Datumverm.: sonntag vor ascensionis Domini [9.5.]) = E. Glarus, LA, Z IV 3.2, Nr. 78a-c (Kop., Datumverm. am Ende des Stücks: Actum zu Schaffhusen ipsa die ascensionis Domini [13.5.] Ao. etc. septimo.).

Druck (unter Übertragung in das Neuhochdeutsche): Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 273, S. 370–372.

[1.] [Beratungspunkte ohne Bezug zum Konstanzer RT]2. Die Gesandten Bf. Georg von Trient, Gf. Ulrich von Montfort, Zyprian von Serntein (kgl. Kanzler), Hans von Königsegg (Vogt zu Feldkirch), Dr. Hans Schad und Hans von Landenberg baten im Namen des röm. Kg. um Antwort auf ihre in Baden vorgebrachten Anträge. Diese lautete, wie folgt: a) Die gewünschte Einung sei mit Rücksicht auf das frz. Bündnis derzeit nicht möglich. Falls der röm. Kg. nach deren baldigem Auslaufen in dieser Sache noch einmal vorstellig werde, werde er eine zimlich und gepürlich Antwort erhalten. b) Die Versammlung habe den eidgenössischen Knechten in der Lombardei durch einen offenen Brief befohlen, unverzüglich heimzukehren und nicht länger im Sold und Dienst des frz. Kg. zu bleiben.3 Sie hätten außerdem ein Schreiben an den frz. Kg. gerichtet mit der Aufforderung, die eidgenössischen Söldner ungehindert abziehen zu lassen. Die Teilnehmer an der Tagsatzung seien beauftragt, ihre Obrigkeiten zur Bestrafung ungehorsamer Knechte anzuhalten. c) Der Romzug werde ihres Erachtens nicht so bald vonstatten gehen, da die Sommerhitze bevorstehe. Sobald dessen Beginn aber bevorstehe, solle der röm. Kg. den Eidgenossen durch Gesandte mitteilen, wie und wo er die Knechte einsetzen wolle und wie hoch ihr Sold sein werde. Sie würden dann eine erber, zimlich antwurt geben. d) Sie verwahrten sich gegen den auch von anderer Seite geäußerten Vorwurf im Ausschreiben des röm. Kg. [Nr. 48], die Eidgenossen seien Ungehorsame und Feinde des Hl. Reiches. Sie hätten dem Reich im Burgunderkrieg und bei anderen Gelegenheiten wie andere Reichsuntertanen gedient und wollten dies auch künftig tun. Sie bäten, sie gegenüber dem röm. Kg. zu verantworten.

[2.] Auf dem Tag waren als Gesandte der in Konstanz versammelten Reichsstände Thomas Rüdt von Collenberg (Kurmainzer Hofmeister), Eitelwolf vom Stein, Peter Aufseß von Camberg (Würzburger Domherr und Domkustos), Hans von Emershofen und Johann von Lünen (Schultheiß zu Frankfurt) anwesend und baten ebenfalls um Rückberufung der eidgenössischen Söldner aus der Lombardei. Außerdem solle man dafür Sorge tragen, daß diese nicht länger gegen die Anhänger des röm. Kg. und gegen Angehörige des Hl. Reiches eingesetzt würden.

Diesen Gesandten wurde in gleicher Weise wie den kgl. Emissären geantwortet, verbunden mit der Bitte, die Eidgenossen gegenüber den Reichsständen zu verantworten.4 

[3.] Der frz. Gesandte Dr. Morosini5 legte ausführlich die Gründe Kg. Ludwigs für den Zug gegen Genua dar und beteuerte, daß es nie dessen Absicht gewesen sei, sich der Kaiserkrone zu bemächtigen. Kg. Ludwig biete eine Verlängerung ihres Bündnisses an und wolle den Eidgenossen besondere Gnade erweisen. Er bitte außerdem um Auskunft über ihre derzeitigen Verhandlungen mit dem röm. Kg.

Die Eidgenossen bekundeten ihren guten Willen gegenüber dem frz. Kg. Ihrer Meinung nach bestehe weitaus dringlicher die Notwendigkeit, sich gegenüber den in Konstanz versammelten Reichsständen zu rechtfertigen als vor ihnen. Es sei nicht Brauch bei ihnen, jedermann über ihre Verhandlungen mit dem röm. Kg. oder anderen zu informieren. Sie bäten, dies zum besten zu vermerken.a 

Anmerkungen

1
 Datum der eidgenössischen Antwort an die Reichsgesandtschaft [Nr. 218, Pkt. 2] und Vermerk auf dem Glarner Exemplar.
2
 Siehe Eidgenössische Abschiede III/2, Nr. 273 (Pkt. a-f).
3
 Die Schaffhauser Versammlung befahl den eidgenössischen Kontingenten im Dienst Kg. Ludwigs mit Ausschreiben vom 13.5. unter Androhung schwerer Strafen die unverzügliche Heimkehr: So aber daruß in allen unsern landen, lut und gebieten merklich reden gebrucht werden und wir mit denselben achten nü hinfür nit bessers, dann das ir uch den nechsten haimfügen, dardurch swer irrung, mißhell und unfüg unser aller zu verkommen (Kop. Schaffhausen, uf dem hl. uffart tag; StA Zürich, B VIII 84, fol. 179–179’; StA Basel, Eidgenossenschaft E 1, fol. 145–146; LA Glarus, Z IV 3.2, Stück-Nr. 78; StA Luzern, TA 4, fol. 277–277’; StA Schaffhausen, Tagsatzung 1507, unfol. Druck: Zellweger, Urkunden II/2, Nr. DCXLVI, S. 415f.). Schultheiß und Rat der Stadt Bern bekräftigten gegenüber ihrem Kontingent am 17.5. unter Bezug auf den Schaffhauser Beschluß noch einmal den Befehl zur Heimkehr (Kop., mentag vor dem hl. pfingstag; StA Bern, A III 14, fol. 286’).
4
 In den Eidgenössischen Abschieden III/2, S. 372, folgt als Pkt. i die Aufforderung an die Appenzeller, ihre Knechte unter Strafandrohung aus der Lombardei zurückzurufen (Regest: Appenzeller Urkundenbuch I, Nr. 1553, S. 679). Diese Bestimmung fehlt in den vorliegenden Überlieferungen A-E. Laut dem Exemplar in der Tschudischen Sammlung galt die Aufforderung auch dem Abt von St. Gallen (LA Glarus, Z IV 3.2, Nr. 78c). Dort schließt sich unter Stück-Nr. 78d-e eine Auflistung der von Abt Franz dem frz. Kg. zur Verfügung gestellten 157 Knechte an. Laut einem Vermerk am Ende des Stücks kehrte das St. Galler Fähnlein nach der Eroberung Genuas heim und traf am 16.5. in Wil ein (Eidgenössische Abschiede III/2, S. 372 Anm. g).
5
 Zur Legation Giovanni Morosinis in die Schweiz vgl. Rott, Histoire I, S. 156.
a
 vermerken] In E folgt ein Beschluß über die von den Basler Gesandten dem Magistrat vorzutragende Fürbitte der Tagsatzung für den Sohn des Baslers Schuhmachers Eberhard.