Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Berechtigt die Priorin Anna Zorn und den Konvent des Dominikanerinnenklosters St. Margaretha und St. Agnes, künftig Bürgerinnen aus Straßburg oder anderen Städten samt deren [beweglichen und unbeweglichen] Habe aufzunehmen. Erklärt alle dieser Urkunde widersprechenden Verfügen für wirkungslos. Doch müssen sie von diesen Liegenschaften alle üblichen Steuern und Abgaben leisten und sie innerhalb von drei Jahren nach Übergang in den Besitz des Klosters an einen Bürger der zuständigen Obrigkeit veräußern. Befiehlt allen Reichsuntertanen und insbesondere Bürgermeister und Rat der Stadt Straßburg die Beachtung dieser Urkunde bei Androhung einer Strafe von 40 Mark lötigen Goldes.

Konstanz, 22. Juli 1507.

Wien, HHStA, Reichsregisterbuch TT, fol. 55’-56 (Auszug).