Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
[1.] Erinnert daran, daß er die Vormundschaft für seine Neffen Ottheinrich und Philipp übernommen und den Streit um das niederbayerische Erbe der Entscheidung Kg. Maximilians anheimgestellt hat.1 Seinen Mündeln wurde in Köln ein Besitz mit einem jährlichen Ertragswert von 24 000 fl. zugesprochen.2 Bis zur Gewährleistung dieser Summe durch die Gegenseite wurde ihm ein Unterpfand übergeben. Nachdem er mit beträchtlichen Kosten seine Bevollmächtigten zum baldigen Vollzug des kgl. Spruches abgeordnet hatte, mußte er feststellen, daß die Verordneten Hg. Albrechts die Ausweisung der Güter nicht nach dem üblichen Anschlag vornahmen, sondern zum Teil unsichere Einkünfte einkalkulierten und die Einkünfte teilweise höher bewerteten als nach der landesüblichen Berechnungsweise. Verschiedentlich wurden ihm auch bereits übergebene Güter bzw. deren Einkünfte wieder entzogen. Dies alles geschah ohne Wissen und Einwilligung des Kg. und ohne eine diesem allein zustehende Erläuterung seines Entscheids.
[2.] Hg. Albrecht hingegen geht aufgrund der überhöhten Veranschlagung davon aus, daß die ihm, Pfgf. Friedrich, zugewiesenen Ländereien auch ohne das Unterpfand den jährlichen Ertragswert von 24 000 fl. bereits übersteigen3, und fordert zum Ausgleich die Rückgabe eines Teils der Güter samt dem Unterpfand. Er wiederum verweigert dies zu Recht, da sich die Einkünfte aus den ihn übergebenen, zum Teil im Krieg niedergebrannten und verödeten Besitzungen auf kaum 12 000 fl. belaufen und er aus dem Unterpfand im vergangenen Jahr ungefähr 8000 fl. eingenommen hat. Um ein Versäumnis von seiner Seite jedoch auszuschließen, hat er vor kurzem dem röm. Kg. und dessen Räten sowie der Schwäbischen Bundesversammlung in Augsburg unter anderem angeboten, einen Teil der Güter einschließlich des Unterpfands abzutreten, falls die Gegenseite durch Unterlagen oder Aussagen von Amtleuten belegen kann, daß die Zuweisung an seine Mündel bereits übererfüllt wurde. Obwohl dies innerhalb von drei Tagen möglich gewesen wäre, lehnte Hg. Albrecht sein Angebot ab und traf statt dessen Vorbereitungen, um ihn ohne rechtliche Klärung der Streitfrage mit Hilfe des Schwäbischen Bundes anzugreifen. Er hat dem Hg. zu einem Krieg im Reich, infolgedessen der röm. Kg. und die versammelten Reichsstände in den die christliche Kirche, das Hl. Reich und die deutsche Nation betreffenden Angelegenheiten behindert würden, keinen Grund gegeben. Vielmehr hat er den Streit abermals in die Entscheidung des Kg. gestellt, diesem das Unterpfand bis zu einer Einigung übergeben und sein in Augsburg gemachtes Angebot erneuert. Er hat jedoch auch gefordert, daß ein ggf. festgestelltes Defizit gegenüber der spruchgemäßen Zuweisung ausgeglichen werden müsse. An dieses Angebot will er hiermit erinnern.
[3.] Er bittet in Namen seiner Mündel um eine Intervention beim Kg., damit dieser Hg. Albrecht von seinem geplanten Vorgehen abhält und sich mit seinem Angebot zufriedengibt, so daß die Angelegenheit hier in Konstanz friedlich beigelegt werden kann. Falls einer der Anwesenden Vorschläge zur Verhinderung dieses Krieges machen kann, bittet er, dies zu tun.4
In Konstanz am 14. Mai 1507 (freitag nach ascensionis Domini) nach einer Rede Pfgf. Friedrichs an die versammelten Reichsstände übergeben.
München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 239–243’ (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs) = Textvorlage A. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 63, fol. 27’-30 (Kop. mit imit. Unterz. Pfgf. Friedrichs) = B.