Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Laut der künftigen Deklaration sollen etliche transdanubische Besitzungen Hg. Albrechts mit allen Rechten bis zum Abschluß der Angelegenheit an die drei Kommissare übergeben werden. Der Hg. hat Einspruch gegen die Bestimmung erhoben, daß die Kommissare auch die obrigkeitlichen Rechte ausüben sollen, unter anderem weil seine Feinde in Böhmen seinen Untertanen Schaden zufügen könnten und diese einstweilen ohne rechtlichen Schutz dastünden. Er schlägt vor, dem Hg. für den Notfall ein Öffnungsrecht – jedoch vorbehaltlich der kgl. Deklaration in allen übrigen Punkten – einzuräumen. So könnten die Untertanen vor Gewalt geschützt werden. Um die Rechtsprechung nicht zu behindern, soll Hg. Albrecht auch weiterhin alle Appellationen annehmen dürfen.

[2.] Er will jetzt den kgl. Obmann ernennen. Die beiden Parteien sollen ihre Beisitzer auch benennen.

[3.] Der Bf. von Trient soll alle Taxationsunterlagen aushändigen.

[4.] Die drei Obleute werden einen Tag nach Augsburg anberaumen, um zur Ausweisung der 4000 fl. die Erkundigung der Renten und Gülten vorzunehmen. Da Hg. Albrecht den Kommissaren Güter mit einem Ertragswert von jährlich 4000 fl. übergeben soll, schlägt er vor, daß ein entsprechender Anteil daran an den Hg. zurückgegeben wird, falls die in der Deklaration aufgeführten Orte gemäß Feststellung der Kommissare diesen Ertragswert übersteigen.

[5.] Der Kg. will noch hier in Konstanz über das Kloster Niederaltaich verhandeln und im Streit zwischen Hg. Albrecht und Pfgf. Friedrich wegen des Getreides, der Geschütze und andere Punkte vermitteln.

[Konstanz], s.d., jedoch nach der – wahrscheinlich am 27. Juni 1507 oder kurz davor erfolgten – Eröffnung des Entwurfs zur Konstanzer Deklaration [Nr. 410 (C)].

München, HStA, Neuburger Kopialbücher 47, fol. 311–312 (Kop.).