Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bürgt auf Bitte Hg. Albrechts gegenüber Kg. Maximilian für den Vollzug der Konstanzer Deklaration durch den Hg. Falls die Kommissare einhellig oder mehrheitlich feststellen, daß der Hg. in einem oder mehreren Artikeln säumig ist, wird er sich nach Aufforderung durch die Gegenpartei binnen Monatsfrist gemeinsam mit zehn Rittern als Geisel je nach Wahl der Gegenseite nach Straßburg, Regensburg, Augsburg oder Nürnberg begeben. Falls er nicht als Geisel zur Verfügung steht, werden ihn fünf weitere Ritter vertreten. Sollte er ihrer Aufforderung nicht Folge leisten, sind die Gegenpartei und ihre Helfer befugt, sein Land und seine Untertanen so lange anzugreifen, bis er seiner Verpflichtung nachkommt, wogegen keine gewaltsame oder rechtliche Gegenwehr zulässig ist. Diese Bürgschaft gilt, bis die kgl. Deklaration durch Hg. Albrecht vollzogen wurde.1 

Konstanz, 5. Juli 1507 (montag nach St. Ulrichs tag). 

München, HStA, Kurbay. Urk. 11877 (Kop.) = Textvorlage A. München, HStA, Neuburger Kopialbücher 49, fol. 139–140’ (Kop.) = B.

Anmerkungen

1
 Eine nicht vorliegende entsprechende Bürgschaftserklärung vom gleichen Datum stellte auch Mgf. Kasimir von Brandenburg-Ansbach aus. Vgl. Nr. 413, Anm. 1.