Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Der röm. Kg. forderte ihn am Vormittag auf, wegen der Genehmigung des Durchzuges für 1000 Fußsoldaten an den Dogen zu schreiben. Denn er habe Nachricht erhalten, daß der Italienzug des frz. Kg. vor allem gegen den Papst und den Kirchenstaat gerichtet sei. Er werde in dieser Angelegenheit einen Boten nach Venedig schicken.

Er verfaßte den Brief in der gewünschten Weise und zeigte ihn dem Kg. Er erinnerte aber auch daran, daß der Papst sich bislang wenig freundlich gegenüber Venedig erzeigt und man keinen Grund habe, ihm zu vertrauen. Er erläuterte weiter, wie der Papst sein gegebenes Wort im Zusammenhang mit der Rückgabe der Romagna gebrochen habe.1 

[2.] Der Kg. antwortete, daß der Signorie seine Haltung in ihrem Streit mit dem Papst bekannt sei. Er erinnerte an seine Äußerung vor einigen Tagen, daß er für Papst Julius keine drei Schritte tun würde, aber sehr wohl für die Erhaltung des Hl. Stuhls in Italien und um die Eroberung ganz Italiens durch die Franzosen zu verhindern. Er sei fest davon überzeugt, daß die Signorie für diese Ziele noch weit mehr tun würde als er. Sie könne selbst die Folgen einer Eroberung Bolognas durch die Franzosen ermessen. Er sei deshalb zuversichtlich, daß Venedig ohne Schwierigkeiten den ungehinderten Durchzug seiner Truppen bewilligen werde; falls nicht, werde er seine gute Meinung über die Signorie ändern.

[3.] Der Kg. hat die Fußsoldaten bereits nach Trient losgeschickt. Seines Wissens hat der Papst diese Truppen nicht angefordert. Der Kg. tut dies, um bei Kg. Ludwig Verdacht zu erwecken, den Papst aus der Verbindung mit Frankreich zu lösen, somit den gegen die Franzosen gerichteten Italienzug gegenüber den Reichsfürsten zu legitimieren, das französische Vorgehen wiederum zu diskreditieren und zugleich sein eigenes Ansehen zu steigern.

[4.] Der Kg. forderte ihn und die anderen Oratoren auf, ihn nach Konstanz zu begleiten. Er wird morgen dorthin aufbrechen.

Straßburg, 14. April 1507; präs. Venedig, 26. April.

Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 14–15 (ital. Kop.; Postverm.: Per easdem postas in Hispruch et per proprium nuntium Venetias.) = Textvorlage A. Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 85’-86 (ital. Kop.; Verm. wie A) = B.

Referiert bei: Brunetti, Vigilia, S. 17f.

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 29, Anm. 3.