Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Johann Keller hat vorgebracht, daß er von einem Urteil des Kölner Stadtgerichts in seinem Prozeß gegen Anton Mollenkott an den Kg. und das kgl. Kammergericht appelliert habe. Da das Kammergericht derzeit jedoch nicht zusammentrete, könne er die Appellation nicht fortsetzen, müsse indessen befürchten, daß die Stadt Köln aufgrund dieses Urteils weiter gegen ihn verfahren werde. Keller hat deshalb gebeten, dem angesichts der anhängigen Appellation vorzubeugen.

Untersagt ihnen, während des vor ihm und dem kgl. Kammergericht anhängigen Verfahrens den Prozeß gegen Keller fortzusetzen oder in anderer Weise gegen ihn vorzugehen.1 

Konstanz, 4. Mai 1507.

Köln, HAStd, K+R 36/1, fol. 3–3’ (Kop. mit imit. Verm. amdric. und Gegenz. Serntein).

Anmerkungen

1
 Vgl. zum Prozeßgegenstand und zum weiteren RKG-Verfahren Kordes, Reichskammergericht II, Nrr. 925f., S. 395f.