Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Abt Johann von Kempten hat Beschwerde darüber erhoben, daß das Hofgericht zu Rottweil aufgrund der Klage Christoph Gayssers aus Grönenbach die Richter des Landgerichts Kempten und seinen Untertanen Cunlin Graf vorgeladen habe, obwohl Gaysser keineswegs das Recht verweigert worden sei. Diese Zitation verletze die ksl. und kgl., von ihm konfirmierten Freiheiten des Stifts.1 Befiehlt ihm, diese zu respektieren und die Vorladung zu kassieren.

Konstanz, 4. Mai 1507.

Augsburg, StA, Stift Kempten, Urk. 1808 (einem Bescheid des Hofgerichts Rottweil inseriert, Or. Perg., zynstag nach unser lb. Frauen tag assumpcionis [17.8.]).2

Anmerkungen

1
 Konfirmationsbrief Kg. Maximilians für Abt Johann von Kempten bzgl. der Zuständigkeit des Landgerichts für alle Einwohner der Gft. Kempten vom 6.11.1495 (Or. Perg. m. S.; StA Augsburg, Stift Kempten Urkunden 1527. Wiesflecker, Regesten I/1, Nr. 2620, S. 325).
2
 Aus der Gerichtsurkunde geht hervor, daß das Landgericht Kempten Gaysser wegen des an Ulrich Graf begangenen Totschlags verurteilt hatte. Gaysser hatte an das Hofgericht wegen Rechtsverweigerung appelliert und überdies Cunlin Graf der Falschaussage bezichtigt. Das kgl. Inhibitionsmandat wurde dem Gericht während einer Sitzung am 18.5. vorgelegt. Am 17.8. fällte es die Entscheidung, das Verfahren an das Landgericht Kempten zu remittieren, mit der Auflage, binnen sechs Wochen ein Urteil zu fällen und Gaysser freies Geleit zu gewähren.