Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Er hat ihrem am Vorabend [23.7.] eingegangenen Bericht [Nr. 577] entnommen, daß seine Angelegenheiten eine ungünstige Wendung genommen und sich insbesondere die Verhandlungen mit Württemberg zerschlagen haben. Dies wird sich hoffentlich dereinst wieder zum Besseren wenden. Er will zu keiner Feindschaft Anlaß geben, im Moment sollen sie die Sache auf sich beruhen lassen.1 

[2.] Daß die Verhandlungen mit dem Kg. nicht das gewünschte Ergebnis zeitigten und einige Ff. sowie Anton Tetzel (Judas Schariotis) mit seinem Geld gegen die Fürbitte der Kff. und Ff. agitierten, um die Absolution von der Acht zu hintertreiben, überrascht ihn nicht. Wollte Gott, seine Widersacher hätten ihm sonst keinen Schaden zugefügt. Er gesteht nach wie vor nicht zu, daß er rechtmäßig geächtet war oder ist. Er wurde nie vorgeladen, seines Wissens ging auch kein Urteil gegen ihn aus. Er wünschte, er könnte dies vor einem unparteiischen Richter vertreten. Seine Hoffnung war, das ihm zugefügte Unrecht durch sie beide darlegen zu können. Er ist auch nicht als Parteigänger im Bayerischen Krieg der Acht verfallen. Der Grund für den Krieg wurde dem Kg. zur Entscheidung anheimgestellt, der einen RT nach Köln anberaumte und dort einen Spruch fällte, worin der Krieg, auch Fehde, Acht und alle gegenseitigen Ansprüche für aufgehoben erklärt wurden.2 Die Acht wäre jetzt in jedem Fall ohne Wirkung. Überdies ließ der Kg. es zu, daß er in seinem kfl. Habit neben ihm saß und als Kf. den [Kölner] Reichsabschied mitbesiegelte.3 Aufgrunddessen ist die Absolution als stillschweigend erfolgt und somit die Acht als erloschen anzusehen. Falls er wieder einen gnädigen Kg. haben kann, ist er bereit, mit ihm als Ehg. von Österreich einen Vertrag über 50 000 fl., oder gegebenenfalls mehr, zu schließen. Doch wird er seinen Verzicht erst dann erklären und die Urkunden aushändigen, wenn die Zahlung der Summe garantiert ist. Sie sollen in diesem Sinne auf einen baldigen Vertragsabschluß hinarbeiten. Es bedarf keiner förmlichen Absolution, doch sollen dem Vertrag folgende Worte inseriert werden: Wir setzen auch Pfgf. Philipsen, Kf., sampt seinen undertanen, dienern und verwanten und anhenger wider in ir vorgehepte titel, wird und alle gerechtigkeit, die sie gehept haben und gehapt haben mochten, wo der beyerisch krieg nie entstanden, gar noch ganz nicht ußgescheiden. Dies kann ein gnädiger Kg. für ihn tun, und es könnte ohne großes Aufsehen in der kgl. Kanzlei erledigt werden.

[3.] [PS] Ihrem Vorschlag, einen ständigen Prokurator am kgl. Hof zu bestellen, stimmt er zu. Da er keine geeignete vertrauenswürdige Person kennt, bittet er um diesbezügliche Vorschläge. Sie sollen mit den in Frage kommenden Räten über deren Vorstellungen wegen eines jährlichen Dienstgelds sprechen.

[4.] Auf ihre Anregung wegen der rheinabwärts reisenden Ff. [Ebf. von Mainz und Bf. von Würzburg] hin hat er entsprechende Vorkehrungen veranlaßt. Falls sich die beiden Ff. noch in Konstanz aufhalten, sollen sie sie nach Heidelberg einladen.

Heidelberg, 24. Juli 1507 (St. Jacobs abent des hl. zwolfboten).

München, HStA, Fürstensachen 963, fol. 185–186’ (vermutlich Or.).

Anmerkungen

1
 Hg. Ulrich schrieb am 17.9. an Hg. Albrecht von Bayern, daß seine RT-Gesandten ihn über die Bemühungen Bf. Lorenz’ von Würzburg zu einer Vermittlung zwischen Kurpfalz und Württemberg und über die Bereitschaft Hg. Albrechts informiert hätten, gemeinsam mit dem Bf. einen Termin für Vermittlungsverhandlungen zu benennen, vorausgesetzt er, Hg. Ulrich, sei einverstanden. Ulrich betonte sein Interesse an gutnachbarlichen Beziehungen zu Kurpfalz, machte aber für die Verhandlungen zur Vorbedingung, daß er die im Landshuter Erbfolgekrieg gemachten und von Kg. Maximilian bestätigten Eroberungen behalten werde. Hinsichtlich des von Hg. Eberhard von Württemberg hinterlassenen Silbergeschirrs und der Kleinodien [vgl. Heil, RTA-MR VIII/1, S. 590 Anm. 3] zeigte er sich aber kompromißbereit (Or. Stuttgart, freytag nach crucis exaltationis; HStA München, KÄA 4496, fol. 5–5’). Bf. Lorenz teilte Hg. Albrecht unter Berufung auf ihre in Konstanz geführte Unterredung über eine Vermittlung zwischen Kurpfalz und Württemberg mit, daß er das Schreiben Hg. Ulrichs an Hg. Albrecht nach Heidelberg weitergeleitet habe. Kf. Philipp sei grundsätzlich einverstanden, lehne Vorbedingungen jedoch ab (Or. Würzburg, sambstag nach Mathei apostoli [25.9.]1507; ebd., fol. 8–8’). Hg. Albrecht informierte Hg. Ulrich über das Schreiben des Bf. (Konz., s.d.; ebd., fol. 9). Anscheinend wurde die Vermittlung danach nicht mehr weiterbetrieben.
2
 Spruch Kg. Maximilians vom 1.8.1505 (Druck: Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 414, S. 622–624).
3
 Kölner RAb vom 31.7.1505 (Druck: ebd., Nr. 366, S. 530, Pkt. 11, fol. 250 – Des zu urkunt ... abschied tun henken.].