Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Einladung an Ebf. Jakob von Mainz und Bf. Lorenz von Würzburg nach Heidelberg; [2.] Scheitern der Ausgleichsverhandlungen mit Württemberg; [3.] Verhandlungen mit Kg. Maximilian über die kurpfälzischen Verluste im Landshuter Erbfolgekrieg; [4.] Forderung Kg. Maximilians nach Bestätigung der Kff. über die Zugehörigkeit der Landvogtei Hagenau zum Haus Österreich; [5.] Bestätigung der Kff. über die Verpfändung der Landvogtei Ortenau an Gf. Wolfgang von Fürstenberg; [6.] Ernennung Kf. Friedrichs von Sachsen zum Reichsstatthalter; [7.] Angelegenheit zwischen Kf. Philipp und Gf. Haug von Montfort.

[Konstanz], 28. Juli 1507 (mittwochs nach Jacobi apostoli); präs. [Heidelberg], 31. Juli (sambstags nach Jacobi).

München, HStA, Fürstensachen 217/II, fol. 181–183’ (Or. Hd. Venningen m. 2 Ss., Postverm.: Zu sin Gn. selbs handen.).

[1.] Nehmen Bezug auf ihre Empfehlung [vom 19.7.; Nr. 577, Pkt. 7], Ebf. Jakob von Mainz und Bf. Lorenz von Würzburg nach Heidelberg einzuladen. Der Aufbruch der beiden Ff. hat sich wegen des röm. Kg. verzögert. Dennoch waren sie zwei Stunden vor Eingang der kfl. Weisung [vom 24.7.; Nr. 578, Pkt. 4] zur Einladung an die beiden Ff. bereits abgereist. Sie beide hatten indessen schon zuvor in ihrem eigenen Namen erklärt, daß es ihm eine Freude wäre, sie zu sehen. Die beiden Ff. verwiesen zwar jeweils auf dringende Geschäfte, deuteten aber ihr Einverständnis zu einer Einladung an, wenn sie nicht länger als einen Tag aufgehalten würden. Sie empfehlen noch einmal nachdrücklich, Mainz und Würzburg zu sich nach Heidelberg zu bitten, sie aber – auch aus Gründen der Kostenersparnis – nicht länger als einen Tag aufzuhalten. So werden euer ftl. Gn. an zwyfel mirabundria mundi, mancherly und selczams und wole wunderbarlichs, ainßtails daß uns, wie in unßern vorgeenden schriften vermerkt, unverborgen, aber darneben viel in irer ydes Gnn. herzen noch beschlossen sin mag, euern ftl. Gn. deß wyssenz zu haben zum nucz und gutem, auch vielerlay anrichtung dienend, vernemen und vlicht daßghen, so sie sonst keinem lebenden menschen noch rat, wer der, ob er glich St. Peter (qui prosequitur Cristo) were, eroffenen wurden. Anders als geplant sind die beiden Ff. gestern [27.7.] um 10 Uhr zu Pferde auf dem Landweg abgereist. Es ist nicht sicher, ob sie später auf dem Wasserweg weiterreisen wollen. Der Überbringer dieses Schreibens, Hans Zeh, hat den Auftrag, dies zu erkunden. Nach ihren Informationen werden die beiden Ff. zuerst nach Landenberg ziehen, um dort zu übernachten. Beide Ff., vor allem aber der Bf. von Würzburg, haben sich hier [in Konstanz] in den kurpfälzischen Angelegenheiten so freundlich und rührig erzeigt, daß sie sie nicht genug loben können. Sein persönlicher Dank könnte die Freundschaft noch vergrößern und die beiden Ff. noch bereitwilliger machen.

[2.] Verweisen auf ihren letzten Bericht bezüglich Württembergs [Nr. 577, Pkt. 3]. Sie haben sein Angebot in der Hoffnung auf eine spätere günstigere Gelegenheit nicht in vollem Umfang eröffnet. Sie wurden davor auch gewarnt. Sie haben zu verstehen gegeben, daß er an einem Ausgleich interessiert sei, aber die besten Besitzungen wegzugeben und dafür wenig zurückzubekommen, sei ihm auch nicht tunlich. Warnen ihn davor, sich in Verhandlungen einzulassen, bevor sie ihm nicht mündlich über Vorgänge berichtet haben, die sie nicht schriftlich mitteilen können. Wan, gnst. F. und H., damit wir euern ftl. Gn. nichts bergen, so ist der handel, Wirtenberg betreffend, schon etlichermaß (wie ser es gebliczt und getonnert) iczt wider gezettelt und zur ban gericht. Und haben war wißen, daß sie gern vertragen, allain daß sie fast angefochten und es zu irem forteil lieber tun wollen.

[3.] Sie verhandeln weiterhin mit dem Kg. und hoffen, nach der Abreise der RT-Teilnehmer Bescheid zu erhalten; falls nicht, werden sie weiterhin darum anhalten, solange der Kg. noch in Konstanz weilt. Falls dies nicht gelingt und der Kg. vorher abreist, was innerhalb der nächsten sechs Tage erwartet wird, so werden sie nach Hause reiten und ihm nicht weiter folgen. Dies hat auch der Bf. von Würzburg empfohlen. Keinen verbindlichen Bescheid erhalten zu haben, wäre zumindest weniger schädlich, als solten wir irgen mit worten ein ungereumten [Abschied] – als etlichen andern, die sichs nit versehen, bescheen – entpfahen; besonderlich so wir horen, daß die kgl. Mt. iczt nyemantz kein gut wort gebe.

[4.] [PS] Jesus, Maria, Anna, Iohannes. Auch, gnst. F. und H., so hat die röm. kgl. Mt. am leczten abscheyden der Ff. bestetung uber die lantvogtij Hagnawe bij dem huß Osterich zu pliben begert, aber ir Mt. von den Kff. abgeschlagen worden.

[5.] Derglich dan kurz darvor Gf. Wolf von Furstenberg auch getan und abermalß der ubergabe Ortenburgs bestetung gebeten, dieselb auch biß in XXIIIIM fl., doch mit angehengten worten und clauseln zu sinen rechten etc., erlangt [Nr. 430].

[6.] So ist Hg. Friderich von Sachßen in abweßen kgl. Mt. zu einem vicarien im Hl. Röm. Rich verordent, daß Hg. Albrechten von Bayern, deß Gn. sin in hoffnung gestanden, zorn tut und sin großen verdruß entpfangen. Versten, eß sij nit zu abbruch euer ftl. Gn. gerechtickeyt, sonder gestalt aller sachen bescheen. Euer ftl. Gn. nemen sich deß wissentz zu haben nit an. aWan es, als zu besorgen, ob man glich fuerschießen und mit dem kopf durch die want wolt, nit zu endern, auch nichts offentlichs darwider zu handeln sy, dan mit gutickeyt dahin zu furen, daß brieflich urkund, dz es euern ftl. Gn. nit schaden solt, herußbracht werden, deß wir treuen vlyß haben wollen.

[7.] Die Antwort Gf. Haugs von Montfort auf sein Schreiben und ihren mündlichen Vortrag übersenden sie beiliegend.1  

Anmerkungen

a
–a Wan ... wollen] Einfügung am Rand.
1
 Liegen nicht vor.