Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigung über den Eingang eines Berichts und Hinweis auf eine ergangene Weisung; [2.] Konflikt mit Mgf. Friedrich von Brandenburg wegen Nürnberger Befestigungsanlagen; [3.] Konflikt Nürnbergs mit Kf. Philipp von der Pfalz; [4.] Auseinandersetzungen zwischen Straßburger Bürgern und Angehörigen des kgl. Gefolges; [5.] Rechtfertigung des Vorgehens Nürnbergs gegen den Ächter Hans Thoman.

Nürnberg, 22. Mai 1507 (sambstag vigilia pentecoste).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 89’-91 (Kop.).

[1.] Bestätigen für den Vortag [21.5.] den Eingang seines durch den Boten Erhard Goller zugestellten Berichts aus Konstanz vom 16. Mai (suntags exaudi)1  über seine Verhandlungen in den Nürnberger Angelegenheiten sowie über den RT und den Schwäbischen Bundestag. Verweisen auf die in zweifacher Ausfertigung ausgegangene Weisung zu gemeinsam mit Topler zu führenden Verhandlungen über die Konflikte Nürnbergs mit dem Mgf. von Brandenburg und dem Kf. von der Pfalz [Nr. 615, Anm. 6].2 

[2.] Falls die Bundesversammlung eine Besichtigung der Wehranlagen beschließt, sollen die früheren Kommissare Hermann von Sachsenheim, Dr. Küchenmeister und Dr. Schad erneut beauftragt werden. Andere würden wohl wenig ausrichten.

[3.] Am Ende der beigefügten kgl. Instruktion an die Bundesversammlung [Nr. 273, Pkt. 8] wird dargelegt, daß der Kg. durch Kff. und Ff. gebeten worden sei, sich mit dem pfälzischen Kf. in einen vertraglichen Ausgleich einzulassen und die Acht aufzuheben, wozu der Kg. geneigt sei, sich indessen ohne Zustimmung Hg. Ulrichs von Württemberg und Lgf. Wilhelms von Hessen in nichts einlassen wolle. Er, Holzschuher, weiß, daß der Kg. der Stadt eine Verschreibung ausgestellt hat, die einen diesbezüglichen Passus (Und ob wir dieselben Pfgf. [Philipp] und Hg. Ruprechten)3 enthält. Er soll deshalb Württemberg und Hessen vertraulich die Position Nürnbergs eröffnen, in dieser Frage gemeinschaftlich zu agieren und kein separates Abkommen mit Kurpfalz zu schließen. Er soll sich auch mit Unterstützung Toplers dafür einsetzen, daß der Kg. Kf. Philipp nicht aus der Acht löst, solange er nicht den Verzicht auf seine vom Kg. an Nürnberg überschriebenen Besitzungen erklärt hat. Dazu hat sich der Kg. in seiner Verschreibung berechtigterweise verpflichtet.

[4.] Er soll Erkundigungen anstellen, was es mit dem in der kgl. Instruktion ebenfalls angesprochenen Vorgängen in Straßburg [Nr. 273, Pkt. 2] auf sich hat.

[5.] In der Kriegsstube gingen Berichte ein, wonach sich ein Helfer des Nürnberger Feindes Heinz Baum4 etliche Male in dem Balthasar von Seckendorff gehörenden Dorf Weisendorf aufgehalten hat. Die daraufhin ausgesandten Nürnberger Diener trafen dort einen gewissen Hans Thoman an, der als Helfer Baums auf Schloß Wallburg gewesen und auch sonst straffällig geworden war. Dieser wurde gefangengenommen und zum Tode verurteilt. Der Bamberger Amtmann zu Herzogenaurach, Wilhelm von Wiesenthau, hat sie jedoch durch ein heute eingegangenes Schreiben5 aufgefordert, Thoman an das zuständige Halsgericht in Herzogenaurach zu überstellen und dem Bf. Schadenersatz zu leisten. Sie beabsichtigen, dieses Ansinnen zurückzuweisen, da Thoman als offenkundiger Landfriedensbrecher der kgl. Acht verfallen ist und sich überdies bei Heinz Baum als erklärtem Ächter aufgehalten hat. Die Stadt war deshalb gemäß der Reichsordnung, wonach Landfriedensbrecher und Ächter überall gefangengenommen und von niemandem unterstützt werden dürfen, zu ihrem Vorgehen befugt. Sie teilen dies mit, damit er die Stadt gegebenenfalls gegenüber dem Bf. von Bamberg und anderen rechtfertigen kann.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Mit Schreiben vom 26.4. beklagte Nürnberg gegenüber Kf. Philipp von der Pfalz und seinem Statthalter in Amberg, Ludwig von Eyb, die Pflichtverletzungen des Landrichters zu Auerbach, Balthasar von Seckendorff, gegenüber den städtischen Bürgern und Untertanen. Demnach duldete Seckendorff unter Mißachtung des seinerzeit zwischen der Stadt und Pfgf. Otto II. von Mosbach geschlossenen Vertrages [vom 20.1.1468; Müllner, Annalen II, S. 572f.] und ungeachtet seines eigenen nach dem Landshuter Erbfolgekrieg in Nürnberg publizierten Geleitbriefes Übergriffe gegen am Landgericht weilende Nürnberger und benachteiligte sie in unrechtmäßiger Weise bei ihren Verfahren. Kf. Philipp und Eyb wurden aufgefordert, dies abzustellen. Wo aber diesem unserm zimlichen begeren, des wir uns doch bey euren Gn. ungezweivelt wellen versehen, nicht volg getan und verschafft, kan eur ftl. Gn. wol bedenken, wie beschwerlich solchs den unseren sein und waß uns derhalben ze handeln gezimen wurd (Kop., montag nach St. Georgen tag;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 43–44’. Beilage: Aufzeichnung über Vorfälle am Landgericht Auerbach, Kop., s.d.; ebd., fol. 44’-49’).
3
 Verschreibung Kg. Maximilians vom 7.7.1504 (Druck: Wölckern, Historia, Nr. CCCCXIV, S. 763–765, hier 764; Popp, Darstellung, S. 35–39, hier 37f.; Ay, Altbayern, Nr. 106, S. 149f. Regest: Wiesflecker, Regesten IV/1, Nr. 18936, S. 529f.).
4
 Zur Baumschen Fehde vgl. Müllner, Annalen III, S. 239f.; Reicke, Geschichte, S. 506f.
5
 Liegt nicht vor.