Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigung des Eingangs von Berichten; [2.] Session der Reichsstädte auf RTT; [3.] Unterlagen über die Veranschlagung Nürnbergs auf früheren RTT; [4.] unterbliebene Beschlüsse Nürnbergs zur Romzughilfe; [5.] Kredit für Jobst Sutter; [6.] Ergebnis der Recherchen wegen des gestohlenen Trinkgeschirrs Hg. Georgs von Sachsen; [7.] Bitte der Stadt Worms um Unterstützung ihrer Vertreter in Konstanz.

Nürnberg, 7. Juni 1507 (secunda post Bonifacii).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 120’-122 (Kop.).

[1.] Bestätigen den Eingang seines durch den Boten Spensetzer überbrachten Berichts aus Konstanz vom 27. Mai (pfinztags vormittags nach Urbani)1  über die Vorgänge auf dem RT mit den beigelegten Abschriften der bei der französischen Gesandtschaft gefundenen Instruktion [Nr. 154], der vom Kg. an die Reichsstände in Konstanz übergebenen Artikel [Nr. 152] und der Antworten der Reichsstände [Nr. 158] und der Bundesversammlung darauf.2 Der Ratsherr Hieronymus Ebner erstattete auf seine Veranlassung hin ebenfalls bereits Bericht. Achten dafur, das solche sachen kgl. Mt. und deß Reichs dannocht guts aufsehens, vleiß und nachgedenkens nit unwirdig seien. Was nun die gewünschten Informationen hinsichtlich der Session der Städte auf früheren RTT, die Veranschlagung der Reichsstände und deren frühere Beiträge zur Erlangung der Kaiserkrone angeht:

[2.] Sie konnten aus den Unterlagen früherer RTT keine eindeutigen Erkenntnisse bezüglich der Session gewinnen, mußten jedoch feststellen, daß es zwischen den Städten deswegen viel Streit gab. Darumb uns nit fur not oder fruchpar ansicht, dich mit yemand darumb in disputacion zu geben oder unterrichtung derhalben zu tun. Dann wir wissen, das es verschiner zeit etlichen stetpoten, die sich mit unterrichtung in dergleichen sachen guter maynung bey anderen stenden des Reichs haben eingelassen, zu ungutem hat gelangt. Das zufurkommen waist du dich nun unserm bevelh gemeß wol zu halten. 

[3.] Übersenden ihm ein Verzeichnis über frühere Reichsanschläge Nürnbergs und der wichtigsten Reichsstädte. Dieses soll er ungeachtet ihrer Bitte weder dem Bundeshauptmann [Matthäus Neithart] noch anderen Interessenten zeigen, sondern bei sich verwahren. Dann wir bewegen, das wir nit allein jungst zu Coln3, sunder auch vor vil jaren gleicher weyße beschwerlich und ungleich mit der auflag unser hilf sind bedacht. Solte sich nun begeben, das wir gegen andern steten, uns gemeß, yczo in Costniz abermalen ungleich wolten beschwert werden, alsdann ist unsers bedunkens not zu bitten, die alten anschleg zu erschauen. Darauß werd sich erfinden, das wir vormalen gegen andern steten inen gleich in der hilf bewogen sind. 

[4.] Weisungen bezüglich des Romzuges sind ihres Erachtens derzeit noch nicht nötig; es wurden diesbezüglich auch noch keine Beschlüsse gefaßt.

[5.] Sie haben nolens volens Jobst Sutter (Sutor) (von Sidwald) eine Stundung seiner Schuld für weitere sechs Monate bewilligt. Ihr entsprechendes Antwortschreiben an den Landvogt liegt zur Weiterleitung an diesen bei.4 

[6.] Sie konnten zwei Teile aus dem Hg. Georg [von Sachsen] während seines Aufenthalts in Nürnberg gestohlenen Trinkgeschirr zurückbekommen. Einen vergoldeten Becher hatte der Nürnberger Bürger Hans Lochhauser für 26 fl.rh. erstanden. Dieser erklärte, auf dem Becher sei kein Wappen oder sonstiger Hinweis gewesen und er habe daher nicht gewußt, daß der Becher gestohlen worden sei. Lochhauser bat, ihm wenigstens ein Teil seines Schadens zu ersetzen. Er soll darüber Mitteilung an Hg. Georg machen.5 

[7.] [PS] Die Stadt Worms bat laut beiliegendem Schreiben [Nr. 93] um Unterstützung in ihrem Streit mit dem Klerus. Dem wollen sie willfahren. Befehlen ihm demnach, den Wormser Gesandten zur Tagsatzung auf deren Bitte hin beizustehen.

Anmerkungen

1
 Liegt nicht vor.
2
 Eine entsprechende Stellungnahme des Schwäbischen Bundes liegt nicht vor.
3
 Zur Haltung Nürnbergs wegen des überhöhten Kölner Reichsanschlags von 1505 siehe Heil, RTA-MR VIII/2, bes. Nrr. 913, 918, 922, 925, 926.
4
 Die Stadt Nürnberg informierte den Landvogt der Gft. Toggenburg, Johann Schenkli, daß sie auf seine und die gegenüber dem Nürnberger Gesandten Jörg Holzschuher ausgesprochene Bitte der Gesandten aus Schwyz und Glarus hin Sutter (Sutor) die weitere Stundung seines längst überfälligen Kredits für weitere sechs Monate bewilligt habe (Kop. Nürnberg, montag nach Bonifacii [7.6.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 119).
5
 Mit Schreiben vom 8.5. hatte der Nürnberger Magistrat Albrecht Gotzmann, Bgf. zu Rothenberg, informiert, daß Hg. Georg von Sachsen während seines Aufenthaltes in Nürnberg ein innen und aussen vergulter kopf mitsampt zweien silberen hofpechern gestohlen worden war. Der Hg. hatte bei seiner Abreise seinen Wirt Sebald Rabentaler (Ramtaler) mit der Wiederbeschaffung beauftragt. Auf Ersuchen Rabentalers bat Nürnberg, bei den Schnaittacher Juden Nachforschungen nach den Bechern anzustellen und sie ggf. zurückzuschicken (Kop., sabato nach Johannis ante portam latinam, Verm. über entsprechende Schreiben an Hans von Seckendorff (Amtmann zu Baiersdorf) und Christoph von Seckendorff (Amtmann zu Erlangen);StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 72’-73).