Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Der kgl. Reichsschatzmeister Hans von Landau hat mitgeteilt, daß sie, der erwählte Bf. von Metz und die ihm zur Seite gestellten Administratoren, die Bezahlung der in Köln beschlossenen Reichshilfe in Höhe von 577 fl.rh. sowie die in Konstanz bewilligte Bargeldhilfe von 510 fl.rh. für den Unterhalt von Fußtruppen ungeachtet der Reichsabschiede, der erfolgten Zusage der Stände und eines wegen des Kölner Anschlags ausgegangenen Zitationsmandats1 bislang nicht bezahlt haben, sondern die kgl. Gebote sträflich mißachtet und somit ihn und das Reich in wichtigen Angelegenheiten behindert haben. Landau hat ihn deshalb gebeten, durch den kgl. Reichsfiskal Hieronymus von Croaria gegen sie als Ungehorsame zu prozessieren. Der Reichsfiskal hat auf Vorladung an den kgl. Hof erkannt. Gebietet ihnen demnach unter Androhung der kgl. Ungnade und einer Geldstrafe von 20 Mark lötigen Goldes, das Geld binnen drei Wochen nach Zustellung des Mandats an den kgl. Schatzmeister in Konstanz [Hans von Landau] auszuhändigen. Für den Fall weiterer Säumigkeit lädt er sie nach Ablauf des Termins vor das kgl. Hofgericht.2 

s.l., 24. Januar 1508.

Metz, AM, AA 3/50 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Vgl. Heil, RTA-MR VIII/2, Nr. 939, S. 1402 Anm. 24.
2
 Im Entwurf für das Schreiben – der Adressat ist darin noch offengelassen – war eine Vorladung vor den kgl. Hofrat oder vor das kgl. Kammergericht in Regensburg vorgesehen, am Rand jedoch vermerkt: Welhes kgl. Mt. gefellig sein wil, hofrat oder camergericht (Reinkonz.; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 37, Fasz. [4] Geldsachen, o.J., fol. 88–90).