Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Übersendet ihnen einen an den röm. Kg. adressierten Kredenzbrief [Nr. 138] und eine Instruktion [Nr. 84]. Sie sollen sich unverzüglich zum Kg. begeben, sich vorher jedoch des Beistandes Pauls von Liechtenstein versichern. Sie sollen Liechtenstein auch die beiliegenden, den Abt [Kilian Weybeck] von Niederaltaich betreffenden Unterlagen vorlegen1 und um Rat bitten, was diesbezüglich beim Kg. zu unternehmen ist. Auch in dieser Angelegenheit soll Liechtenstein sie unterstützen und insbesondere den Kg. über das unrechtmäßige Vorgehen der Gegenseite gegen den Abt und das Kloster informieren und ihn darauf hinweisen, daß Pfgf. Friedrich Geschütze und Truppen nach Niederaltaich verlegen läßt, vielleicht in der Absicht, seinen Besitz gewaltsam zu behaupten. Dies soll der Kg. erwägen und die notwendigen Maßnahmen – am besten vor seinem Aufbruch nach Rom – einleiten, um als Schutzherr das Kloster vor weiterem Schaden zu bewahren und es nicht der Gegenseite zu überlassen.

[2.] Der Oberrichter zu Straubing und bayerische Rat Kuno von Wallbrunn beschwerte sich bereits des öfteren, daß ihm ungeachtet des Kölner Spruches das von Kf. Philipp im Landshuter Erbfolgekrieg besetzte und an Hans Landschad übergebene Schloß Partenheim vorenthalten werde2, und bat um Hilfe. Der Kf. lehnte auf sein Schreiben hin die Rückgabe jedoch ab. Kraft kgl. Spruches muß Wallbrunn sein Eigentum zurückgegeben werden. Der Kg. soll um eine schriftliche Aufforderung an Landschad und den kurpfälzischen Kanzler [Florenz von Venningen] – nachdem ir Mt. dem Pfgf. selb villeicht noch nit schreibt – gebeten werden, das Schloß mit allem Zubehör und den vorenthaltenen Einkünften unverzüglich an Wallbrunn zurückzugeben.

s.l., s.d., jedoch wohl Augsburg, 24. April 1507 oder kurz danach.3 

München, HStA, KÄA 3136, [nach fol. 228’] (Konz.).

Anmerkungen

1
 Vermutlich ging es um die Exilierung Abt Kilians. Kg. Maximilian hatte mit Urkunde vom 12.12.1506 die Reichsunmittelbarkeit des Klosters erklärt, es jedoch mit der Begründung, wegen seiner vielfachen Beanspruchung die erforderliche Aufsicht nicht selbst ausüben zu können, zugleich der Schirmherrschaft Hg. Albrechts unterstellt (Kop. Salzburg; HStA München, KÄA 4119, fol. 39–39’. Feuerer, Klosterpolitik, S. 616, Regest Nr. 1171; Hund/Gewold, Metropolis II, S. 3). In einem während des Konstanzer RT vorgelegten Verzeichnis beschwerte sich Pfgf. Friedrich, daß ihm Hg. Albrecht die seit alters zu Hengersberg gehörige Vogtei über das Kloster Niederaltaich vorenthalte [Nachweis wie Nr. 395, Anm. 14, hier fol. 278’-279]. Am 27.1.1508 befahl der Kg. Pfgf. Friedrich unter Androhung schwerer Strafen, das Kloster an den kgl. Pfleger zu Starhemberg, Christoph Jörger, zu übergeben. Die für die bisherige Weigerung des Pfgf. geltend gemachten Gründe erklärte er für irrelevant, stellte diesem jedoch frei, seine Position in einem Fiskalprozeß am kgl. Kammergericht zu vertreten (Konz. mit ex.-Verm., Bozen; HHStA Wien, Maximiliana 18, Konv. 3, fol. 67–67’).
2
 Wallbrunn hatte das pfälzische Lehen Partenheim während des Landshuter Erbfolgekrieges aufgesagt, woraufhin Kf. Philipp Hans von Landschad – anscheinend nur auf Lebenszeit – damit belehnte. Die bayerische Initiative zu dessen Rückgabe an Wallbrunn war erfolglos; 1508 belehnte Kf. Ludwig Landschad erneut mit Partenheim (Langendörfer, Landschaden, S. 129).
3
 Gemäß der Datierung des Kredenzbriefs Hg. Albrechts für die beiden Gesandten [Nr. 138].