Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 98 Vortrag des bfl. Naumburger Gesandten Fabian von Feilitzsch (Hauptmann zu Zeitz) an kursächsische Räte – act. Torgau, 19. Oktober 1508

Weimar, HStA, EGA, Reg. B, Nr. 831, fol. 10–12, hier fol. 10’–11 (Kop., dornstags nach St. Luce evangeliste).

[...]. Der Bf. von Naumburg hat die ihm auf den Reichstagen in Köln und Konstanz auferlegten Reichshilfen von insgesamt beinahe 1100 fl. gemäß ksl. Befehl an den Kf. von Sachsen übergeben. Er wurde jetzt vom Ks. aufgefordert, am 1. November (aller heiligen tag)auf dem Reichstag in Worms zu erscheinen, wie dies aus dem vorgelegten ksl. Mandat [Nr. 44] hervorgeht. Der Bf. bittet, ihn dises Reichs tags alder gewonheit nach gnediglichen zu benemen.1 [...].

Nr. 99 Antwortschreiben Kf. Friedrichs III. von Sachsen an Ks. Maximilian – Wittenberg, 22. Oktober 1508

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 11–11’ (Kop., sontag nach der XIM junkfrauen tag).

[1.] Bestätigt den Empfang seines Schreibens [Nr. 185]. In den ksl. Ausschreiben hatte es geheißen, dass er sich durch nichts außer durch unvermugen auß Gots gewaltvon der Teilnahme am Reichstag abhalten lassen solle, notfalls jedoch auch Gesandte dorthin abordnen könne [Nrr. 36, Pkt. 3; 44, Pkt. 8]. Da er mit plodigkeyt meins leibs beladenund deshalb unter Umständen nicht zu reisen imstande ist, hatte er die Absicht, Gesandte zum Reichstag zu schicken. Angesichts der erneuten Aufforderung und obwohl er sich genug ungeschickt befinde, will er sich doch als gehorsamer Fürst, sofern sein körperlicher Zustand dies zulässt, persönlich bei ihm und den anderen Kff. und Ff. einfinden, um die Angelegenheiten von Ks. und Reich fördern zu helfen.1

[2.] [PS] Er hat ihm durch seinen Herold Tirol Mandate an einige Stände zur Aushändigung des [Konstanzer] Anschlags an ihn2zugeschickt. Das auf den Mandaten angegebene Datum, der 27. Juli, liegt nun schon einige Zeit zurück. Aufgrund seiner bisherigen Verhandlungen mit den bewussten Ständen erwartet er nicht, viel zu erreichen. Da der Termin des Reichstages näher rückt, will er diese Angelegenheit auf sich beruhen lassen, bis sie persönlich darüber sprechen können. Er bittet, dies zu akzeptieren.

Nr. 100 Instruktion Kf. Friedrichs III. von Sachsen für Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Rennera als Gesandte zu Ks. Maximilian – Wittenberg, 22. Oktober 1508

[1.] Teilnahme Kf. Friedrichs am Wormser Reichstag; [2.] Eintreibung der Konstanzer Romzughilfe; [3.] Verstimmung Ks. Maximilians wegen der Haltung Kf. Friedrichs auf dem Mainzer Kurfürstentag.

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 13–15’, 16’ (Konz., sontag nach der eylftausent junkfrauen tag).

[1.] Der Ks. hat ihn erneut zur persönlichen Teilnahme am Reichstag aufgefordert [Nr. 185], ihm daneben auch einige Mandate übersandt und die Eintreibung der [auf dem Konstanzer Reichstag bewilligten] Reichshilfe bei einigen Ständen befohlen. Seine Antwort [Nr. 99] können sie der beiliegenden Abschrift entnehmen. Darüber hinaus sollen sie beim Ks. Folgendes vorbringen:

Was seine persönliche Teilnahme am Reichstag angeht, kann er zutreffend behaupten, dass er seit seiner Rückkehr aus Nürnberg keine zwei Tage gesund war. Es war ihm unmöglich zu reisen. bDie Ärzte hatten es ihm ohnhin verboten, weshalb er Gesandte zum Reichstag schicken wollte–a. Angesichts der erneuten Aufforderung durch den Ks. will er jedoch persönlich zu ihm und den übrigen Kff. und Ff. kommen, wenn dies gesundheitlich irgend möglich ist. Falls er nicht reiten kann, wird er sich fahren lassen. Was wolt uns aber yre Mt. zeyhen, so yre Mt., ander curfursten und furstenc nit aldo sein oder langsam komen wurden, das wir aldo zu spatd [= Spott] ligen solten, das man sagen mocht, wir wolten der furnemest sein, das uns schympflich were. Dies sollen sie dem Ks. gegenüber erklären.

Ihm kamen Gerüchte zu Ohren, wonach der Tag entweder bis zum 30. November (St. Andreas tag)verschoben werden oder ganz ausfallen soll. Sie sollen ihm über die Absichten des Ks. in Bezug auf den Reichstag berichten.

[2.] Er konnte aufgrund der früheren ksl. Mandate1nur die Beiträge der Bff. von Meißen und Naumburg sowie der Gff. von Barby zur [Romzug-]Hilfe einbringen2, das doch nit vil uber das, so wir von uns gereicht haben. Solten wir nu die ytzigen mandat auch außgeschickt haben, die doch am datum lang verschinen, so mocht es dafur angesehen werden, als teten wir die notigung zu unserm nutz und besten. Und weyl der außgeschriben Reichs tag nahe, mocht sich mit demselben beholfen und abslag gesucht werden, das kaiserlich Mt. und uns zu vercleynung reichte. Er hat deshalb nichts unternommen. Sie, die Gesandten, sollen ihn entschuldigen und den Ks. bitten, keine weiteren Schritte zu unternehmen, bis er ihn selbst darüber unterrichten kann.3

[3.] Er hat erfahren, dass er gegenüber dem Ks. unter anderem beschuldigt wurde, er hätte die Verhandlungen auf dem Mainzer Tag blockiert und die Versammlung durch seine Abreise scheitern lassen. Damit geschieht ihm Unrecht, denn er hat sich, soweit dies in seiner Macht stand, immer um die Ehre und den Nutzen von Ks. und Reich bemüht. Sie sollen den Ks. bitten, diesen Anschuldigungen keinen Glauben zu schenken, sondern ihnemit den Verantwortlichen zu konfrontieren. Er wird sich dann zur vollen Zufriedenheit des Ks. rechtfertigen. Er würde dies gerne vor den damaligen ksl. Gesandten Bf. [Matthäus Lang] von Gurk, Gf. Adolf von Nassau, dem Kammermeister [Balthasar Wolf von Wolfsthal], Dr. [Erasmus] Topler und [Ulrich von] Schellenberg tun, die über seine Haltung auf dem Mainzer Tag Bescheid wissen. fAuch auf die diesbezügliche Erklärung seiner Gesandten in Köln hatte der Ks. versichert, an seinem Vorgehen in Mainz kein Missfallen zu tragen–e. Sie sollen dies alles dem Ks. vortragen und über dessen Antwort schriftlich berichten.

Nr. 101 Ks. Maximilian an Kf. Friedrich III. von Sachsen – Antwerpen, 18. November 1508

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 18–19’ (Or., Vermm. prps./amdip., Gegenz. J. Renner).

[1.] Er hat den Vortrag seiner Beauftragten, des ksl. Stallmeisters Gf. Hoyer von Mansfeld und des ksl. Sekretärs Johann Renner [Nr. 100], vernommen. Bekundet seine Anteilnahme an seiner Erkrankung. Was sein Angebot zur persönlichen Teilnahme am Reichstag angeht, so besteht derzeit keine Notwendigkeit aufzubrechen. Er soll bis auf weiteren Bescheid zu Hause bleiben, jedoch bereit sein, dann unverzüglich abzureisen und persönlich zu ihm nach Worms zu kommen, damit er nicht vergeblich warten muss und seine eigenen Angelegenheiten unerledigt bleiben. Sobald hier alles geregelt ist, wird er unverzüglich aufbrechen und so schnell wie möglich nach Worms reisen.

[2.] Versichert ihm, dass weder die ksl. Gesandten zum Mainzer Tag noch sonst jemand sich in einer Weise über ihn geäußert haben, die sein Missfallen ihm gegenüber hätte erwecken können. Vielmehr findet sein Verhalten in Mainz seine Zustimmung. Wir setzen auch unser vertrauen in dein lieb und halten dich fur unsern lieben oheim und angebornen frund und den, der uns in unsern obligenden nöten und gescheften nit verlasset, sonder fur ander hilflich, retlich und beystendig ist. Er bittet also, solchen Behauptungen [über die angeblichen Verleumdungen] keinen Glauben zu schenken.

Nr. 102 Weisung Kf. Friedrichs III. an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner – Torgau, 10. Januar 1509

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 23–24’ (Konz., mitwoch nach der heiligen dreu konig tag).

[1.] Ihm ging ein im Namen des Ks. ausgestelltes kammergerichtliches Mandat zur Zahlung des auf dem Konstanzer Reichstag beschlossenen und [durch die Visitationskommission von 1508] verlängerten Anschlags zur Finanzierung des Kammergerichts zu. Demnach sollte er die Summe binnen vier Wochen an den Rat der Stadt Nürnberg schicken oder hätte sich im Falle seiner Weigerung binnen 30 Tagen vor dem Kammergericht zu rechtfertigen.1

Sie sollen beim Ks. seine Besteuerung durch Kammerrichter und Beisitzer, was so bislang im Reich nicht üblich war, beanstanden. Gleichlautende Mandate wurden auch den Bff. [Johann] von Meißen und [Johann] von Naumburg zugestellt. Er, Renner, ist über seine Beschwerden gegen eine von Kursachsen getrennte Besteuerung der Bff. und anderer Stände informiert. Bisher wurden diese Stände mit Kursachsen gemeinsam veranschlagt. Sie sollen den Ks. deshalb bitten, das Kammergericht von weiteren Schritten gegen ihn und die beiden Bff. abzuhalten. An künftige Beschlüsse von Ks. und Ständen auf dem bevorstehenden Reichstag bezüglich des Kammergerichts will er sich halten. Doch soll ihm hinsichtlich der [von Kursachsen eximierten] Bff. und Gff., wie vom röm. Kg. in Konstanz zugesagt, ein Reversbrief über den Vorbehalt seiner Freiheiten und Rechte ausgestellt werden. Über die Antwort des Ks. darauf sollen sie Bericht erstatten.

[2.] Der ksl. Harnischmeister Hans Schwerer (Swerer)hat ihm auf ksl. Befehl hin vor kurzem ein part2 zu dem pund3 geschickt und dabey angezeigt, dz irer Mt. begern sey, uns darnach zu richten, damit wir schirst fur dem frauenzymmer zu Wormbs der perlendeck, davon ksl. Mt. uns zu Costenz gesagt, dz neu abnemen etc.Sie sollen sich in seinem Namen beim Ks. für die Sendung und den freundlichen Gruß bedanken und erklären, wiewol wir als ein alter haußwirt gedacht, ruhe zu haben, so wolten wir doch, alsvil an uns, ksl. Mt. als der gehorsam, auch dem frauenzymmer zu eren gern zu gefallen werden.

Nr. 103 Weisung Kf. Friedrichs III. von Sachsen an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner – Torgau, 18. April 1509

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 29–29’ (Konz., mitwoch nach dem sontag quasimodogeniti).

Erinnert an seine Weisung, den Ks. wegen des Fiskalmandats an die bisher in den kursächsischen Anschlag einbezogenen Gff. zu einer Weisung an den Fiskal zu veranlassen, in dieser Angelegenheit nichts weiter zu unternehmen. Er hat unter dem Vorbehalt seiner Rechte in das Kammergericht eingewilligt. Sein Rat Gf. Sigmund von Gleichen hat ihm indessen jetzt die beiliegende Abschrift eines ksl. Mandats zugesandt, wonach dieser binnen zweier Wochen den Kammerzieler erlegen oder sich innerhalb weiterer zwölf Tage vor dem Kammergericht verantworten soll. Erneuert deshalb den Auftrag, sich beim Ks. mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, dass Gleichen und die übrigen Gff., die in früheren Anschlägen zu Kursachsen gerechnet wurden, in diesem Status verbleiben und nicht weiter behelligt werden.

Anmerkungen

1
 Die kursächsischen Räte Heinrich vom Ende, Dr. Johannes Mogenhofer, Heinrich von Bünau, Wolf von Weißenbach, Kanzler Dr. Johann Biermost und Dr. Johann von der Sachsen sprachen in ihrem Gutachten vom 20.10. die Empfehlung aus, den Bf. alter gewonheit nach von sich nit trennen noch an das Röm. Reich zyhen lassen und demnach besuchung des Reichs tags, umb omnium sanctorum gein Wurms angesatzt, gegen ksl. Mt. entnehmen(Kop. Torgau, freitags nach St. Luce; HStA Weimar, EGA, Reg. B, Nr. 831, fol. 13–14’, hier 13’).
1
 Unmittelbar nach Ausfertigung dieses Briefes wurde Kf. Friedrich durch einen ksl. Boten erneut zur persönlichen Teilnahme am RT aufgefordert. In dem diesem mitgegebenen Schreiben verwies der Kf. auf das ihm kurz zuvor durch Hans von Collen zugestellte ksl. Mandat [Nr. 185] und die dem Boten mitgegebene obige Antwort (Konz. Wittenberg, montag nach der hailigen XIM junkfrauen tag [23.10.]1509; HStA Weimar, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 17).
2
 Mandat Ks. Maximilians vom 27.7.1508 (Regest: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 846, S. 1211f.).
a
 Johann Renner] Korrigiert aus: Niklas Ziegler.
b
–aDie … wollte] Einfügung am Rand.
c
 fursten] Danach gestrichen: und stend.
d
 spat] Danach gestrichen: und schad.
1
 Mandat Kg. Maximilians an von Kursachsen eximierte Stände vom 15.12.1507 (Regest: Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 815, S. 1184f.).
2
 Gf. Jost von Barby hatte laut eigener Behauptung seinen vollständigen Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen an den von Kf. Friedrich beauftragten Rentmeister Hans von Leimbach ausgezahlt. Der Kf. sollte ihn deshalb gegenüber einem dessen ungeachtet eingegangenen Zahlungsbefehl des Reichsschatzmeisters Hans von Landau in Schutz nehmen (Gf. Jost an Kf. Friedrich von Sachsen, Or. Barby, frigtag in den hl. ostern[13.4.]1509; HStA Weimar, EGA, Reg. Ee, Nr. 4, unfol.).
3
 Mit Schreiben vom 26.10. sandte Kf. Friedrich die ksl. Zahlungsmandate an Johann Renner zurück (Heil, RTA-MR IX/2, S. 1212 Anm. 4).
e
 ihn] Danach gestrichen: auf dem RT.
f
–eAuch ... tragen] Korrigiert aus: Sein ganzes Bemühen war darauf ausgerichtet, die Ausschreibung eines RT durch den Ks. herbeizuführen, was, wenn es recht bedacht wird, nicht zum Nachteil des Ks., sondern zu seinem Vorteil gereichen sollte. Dass dies nun anders ausgelegt wird, kann er nicht verhindern. Allerdings kann er bei einer persönlichen Anhörung seine Unschuld beweisen. – Nach der korrigierten Passage wieder gestrichen: Die Gesandten können auch die Gründe für seine Abreise darlegen.
1
 Kammergerichtliches Zahlungs- und Zitationsmandat vom 7.12.1508 (Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 949, S. 1336 Anm. 2).
2
 = Rüstungsstück zum Schutz der unteren Gesichtshälfte (Anderson/Goebel/Reichmann, Frühneuhochdeutsches Wörterbuch III, Sp. 30).
3
 = Schutzvorrichtung für Turnierritter (Baufeld, Wörterbuch, S. 44).