Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil
Er hat mehrmals befohlen, die auf den RTT zu Köln und Konstanz durch die Reichsstände auf ihn veranschlagten Reichshilfen an Kf. Friedrich von Sachsen (ksl. Rat und Reichsstatthalter) auszuhändigen. Er mußte jedoch erfahren, daß der Adressat dies bislang verweigert hat.2 Zwar wurde inzwischen ein Waffenstillstand mit Venedig und Frankreich
geschlossen3, doch mußte er während des Krieges zur Durchsetzung des Romzuges und zur Erlangung der Kaiserkrone beträchtliche Truppenkontingente unterhalten, nachdem des Reichs hilf in clainer anzal gewesen. Abgesehen von den Schäden in seinen Territorien entstanden ihm erhebliche Unkosten, so daß er jetzt über kein Bargeld verfügt, das dringend für die Abdankung der Söldner benötigt wird. Überdies müssen während des Waffenstillstands die Grenzen zum Schutz des Hl. Reiches und der Erblande besetzt und gegen Überfälle gesichert werden, und nit allain uns und unsern erblanden, sonder nachvolgend dem Hl. Reich und gemainer teutschn nation smach, spot und verlust daraus erwachsen mochte. Er beabsichtigt zudem, jetzt in sein Erblehen Geldern zu ziehen, das ihm und dem Hl. Reich ungehorsam ist, und es zu erobern, um den Frieden in den burgundischen Erblanden zu sichern, so daß diese nach Ablaufen des Waffenstillstands oder schon früher, falls dieser von der Gegenseite gebrochen wird, dem Hl. Reich beistehen können. Dies haben die Niederländer zugesagt, sobald sie vom Geldernkrieg entlastet sind. All dies dient den Interessen des Reiches. Befiehlt ihm deshalb, den auf ihn entfallenden Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen unverzüglich an Kf. Friedrich von Sachsen auszuhändigen. Falls er der Meinung ist, dazu nicht verpflichtet zu sein, soll er dies durch den Überbringer dieses Schreibens, den Herold Tirol, erklären. Für den Fall weiterer Säumigkeit droht er, gegen ihn wegen seines Ungehorsams am ksl. Kammergericht zu prozessieren.4
Herzogenbusch, 27. Juli 1508.
Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 270–270’ (Kop.).