Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat mehrmals befohlen, die auf den RTT zu Köln und Konstanz durch die Reichsstände auf ihn veranschlagten Reichshilfen an Kf. Friedrich von Sachsen (ksl. Rat und Reichsstatthalter) auszuhändigen. Er mußte jedoch erfahren, daß der Adressat dies bislang verweigert hat.2 Zwar wurde inzwischen ein Waffenstillstand mit Venedig und Frankreich

 geschlossen3, doch mußte er während des Krieges zur Durchsetzung des Romzuges und zur Erlangung der Kaiserkrone beträchtliche Truppenkontingente unterhalten, nachdem des Reichs hilf in clainer anzal gewesen. Abgesehen von den Schäden in seinen Territorien entstanden ihm erhebliche Unkosten, so daß er jetzt über kein Bargeld verfügt, das dringend für die Abdankung der Söldner benötigt wird. Überdies müssen während des Waffenstillstands die Grenzen zum Schutz des Hl. Reiches und der Erblande besetzt und gegen Überfälle gesichert werden, und nit allain uns und unsern erblanden, sonder nachvolgend dem Hl. Reich und gemainer teutschn nation smach, spot und verlust daraus erwachsen mochte. Er beabsichtigt zudem, jetzt in sein Erblehen Geldern zu ziehen, das ihm und dem Hl. Reich ungehorsam ist, und es zu erobern, um den Frieden in den burgundischen Erblanden zu sichern, so daß diese nach Ablaufen des Waffenstillstands oder schon früher, falls dieser von der Gegenseite gebrochen wird, dem Hl. Reich beistehen können. Dies haben die Niederländer zugesagt, sobald sie vom Geldernkrieg entlastet sind. All dies dient den Interessen des Reiches. Befiehlt ihm deshalb, den auf ihn entfallenden Anteil an den in Köln und Konstanz bewilligten Reichshilfen unverzüglich an Kf. Friedrich von Sachsen auszuhändigen. Falls er der Meinung ist, dazu nicht verpflichtet zu sein, soll er dies durch den Überbringer dieses Schreibens, den Herold Tirol, erklären. Für den Fall weiterer Säumigkeit droht er, gegen ihn wegen seines Ungehorsams am ksl. Kammergericht zu prozessieren.4

Herzogenbusch, 27. Juli 1508.

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 270–270’ (Kop.).

Anmerkungen

1
 Zu den möglichen Adressaten vgl. Nr. 814, Anm. 1.
2
 Laut Instruktion Ks. Maximilians für seinen Gesandten Balthasar Wolf von Wolfsthal zu Mgf. Friedrich war zu diesem Zeitpunkt nicht ein Drittel der bewilligten Romzughilfe geleistet worden. Der Ks. mußte aber zugleich einräumen, daß er sich ohnehin nicht gegen Venedig, Frankreich und ihre Parteigänger hätte durchsetzen können (Or. Siegburg, 10.5.1508, Vermm. prps./cdip., Gegenz. G. Vogt;StA Nürnberg, Fm. Ansbach, Kriegsakten 5, Stück-Nr. 42).
3
 Dreijähriger Waffenstillstand von Arco bzw. St. Maria di Grazia, 6.6.1508 (Sanuto, Diarii VII, Sp. 563–567; Libri commemoriali VI, Nr. 159, S. 98f.; Ulmann, Maximilian II, S. 357f.; Wolff, Beziehungen, S. 112; Wiesflecker, Maximilian IV, S. 22; Seneca, Venezia, S. 101f.).
4
 Die Originalmandate übersandte Ks. Maximilian an Kf. Friedrich von Sachsen. Dieser sollte sie durch den Herold an die Adressaten weiterleiten lassen (Konz., s.d.; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 255–255’). Doch wurden die Mandate in dieser Form den säumigen Ständen nicht zugestellt. Kf. Friedrich erinnerte den Ks. an seine bereits zuvor durch den kgl. Boten Hans von Collen überbrachten Wünsche im Zusammenhang mit dem Reichsanschlag und sandte die Mandate zu Händen Johann Renners zurück an den ksl. Hof. Der Kf. bat den Ks., dies nicht mißfällig aufzunehmen, sondern seinen Wünschen zu willfahren (Konz., s.d., ebd., fol. 268). Friedrich rechtfertigte gegenüber Renner seine Haltung unter Hinweis auf seine frühere Weisung an diesen bzgl. der kgl. Mandate [Nrr. 814816], beim Kg. einen Aufschub bis einem persönlichen Treffen zu erwirken (Kf. Friedrich an Johann Renner, Konz. Lochau, dornstag nach St. Crispin und Crispiani [26.10.]1508; ebd., fol. 269).