Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Er hat seinem Rat N. befohlen, in seinem Namen die auf den vorigen RTT bewilligten und noch unbezahlten Reichshilfen einzubringen. Er hat darüber hinaus dem ksl. und Reichskammerprokuratorfiskal befohlen, diesen dabei auf dessen Ersuchen hin zu unterstützen und gegen ungehorsame Stände zu prozessieren. Befiehlt ihm, auf Ersuchen N.s die entsprechenden Schriftstücke auszufertigen und ihm sonst behilflich zu sein. Auch soll er den Fiskal veranlassen, dem ksl. Befehl und den Ersuchen N.s nachzukommen.1 

Antwerpen, 18. November 1508.

Heidelberg, UB, Cod. Pal. germ., fol. 406–406’ (Kop., irrtümliche Datierung auf den 9.11.1508).

Anmerkungen

1
 In einem Mahnschreiben vom 18.11.1508 erinnerte Ks. Maximilian Bf. Johannes von Hildesheim an die noch unbezahlten Hilfen der letzten RTT und bekundete sein Mißfallen an dessen Ungehorsam. Er teilte ihm mit, daß er Eitelwolf vom Stein beauftragt habe, den Anteil Hildesheims an der Konstanzer Reichshilfe einzutreiben, und befahl ihm die Auszahlung des Geldes, um anderweitige Maßnahmen gegen sich zu vermeiden (Konz. Antwerpen; TLA Innsbruck, Maximiliana XIV/Misc., Kart. 33, III. Teil, Stück-Nr. 42–1’). Der ksl. Fiskal Dr. Christoph Moeller wurde ebenfalls über die Mission Steins informiert. Er erhielt Weisung, auf dessen Antrag hin gegen den Bf. zu prozessieren (Kop., s.d., jedoch wohl Antwerpen, 18.11.1508; ebd., zu Stück-Nr. 42). Mit Weisung vom 22.12.1508 untersagte Ks. Maximilian dem Reichsschatzmeister Hans von Landau indessen, gegen Stände zu prozessieren, die die zweimonatige Verlängerung der Konstanzer Reichshilfe nicht geleistet hatten. Es sei ihm aus ursachen noch zur zeit nit gemaynt (Konz. Mecheln; TLA Innsbruck, Maximiliana I/44, fol. 228).