Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Weimar, HStA, EGA, Reg. E, Nr. 56, fol. 23–24’ (Konz., mitwoch nach der heiligen dreu konig tag).

[1.] Ihm ging ein im Namen des Ks. ausgestelltes kammergerichtliches Mandat zur Zahlung des auf dem Konstanzer Reichstag beschlossenen und [durch die Visitationskommission von 1508] verlängerten Anschlags zur Finanzierung des Kammergerichts zu. Demnach sollte er die Summe binnen vier Wochen an den Rat der Stadt Nürnberg schicken oder hätte sich im Falle seiner Weigerung binnen 30 Tagen vor dem Kammergericht zu rechtfertigen.1

Sie sollen beim Ks. seine Besteuerung durch Kammerrichter und Beisitzer, was so bislang im Reich nicht üblich war, beanstanden. Gleichlautende Mandate wurden auch den Bff. [Johann] von Meißen und [Johann] von Naumburg zugestellt. Er, Renner, ist über seine Beschwerden gegen eine von Kursachsen getrennte Besteuerung der Bff. und anderer Stände informiert. Bisher wurden diese Stände mit Kursachsen gemeinsam veranschlagt. Sie sollen den Ks. deshalb bitten, das Kammergericht von weiteren Schritten gegen ihn und die beiden Bff. abzuhalten. An künftige Beschlüsse von Ks. und Ständen auf dem bevorstehenden Reichstag bezüglich des Kammergerichts will er sich halten. Doch soll ihm hinsichtlich der [von Kursachsen eximierten] Bff. und Gff., wie vom röm. Kg. in Konstanz zugesagt, ein Reversbrief über den Vorbehalt seiner Freiheiten und Rechte ausgestellt werden. Über die Antwort des Ks. darauf sollen sie Bericht erstatten.

[2.] Der ksl. Harnischmeister Hans Schwerer (Swerer)hat ihm auf ksl. Befehl hin vor kurzem ein part2 zu dem pund3 geschickt und dabey angezeigt, dz irer Mt. begern sey, uns darnach zu richten, damit wir schirst fur dem frauenzymmer zu Wormbs der perlendeck, davon ksl. Mt. uns zu Costenz gesagt, dz neu abnemen etc.Sie sollen sich in seinem Namen beim Ks. für die Sendung und den freundlichen Gruß bedanken und erklären, wiewol wir als ein alter haußwirt gedacht, ruhe zu haben, so wolten wir doch, alsvil an uns, ksl. Mt. als der gehorsam, auch dem frauenzymmer zu eren gern zu gefallen werden.

Anmerkungen

1
 Kammergerichtliches Zahlungs- und Zitationsmandat vom 7.12.1508 (Heil, RTA-MR IX/2, Nr. 949, S. 1336 Anm. 2).
2
 = Rüstungsstück zum Schutz der unteren Gesichtshälfte (Anderson/Goebel/Reichmann, Frühneuhochdeutsches Wörterbuch III, Sp. 30).
3
 = Schutzvorrichtung für Turnierritter (Baufeld, Wörterbuch, S. 44).