Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil

Wien, HHStA, Maximiliana 19, Konv. 4, fol. 95–95’ (Or., sonntag nach Michaelis).

Eitelwolf vom Stein hat Befehl anzuzeigen, dass er, Kf. Joachim, wie andere Kff. gemäß der Goldenen Bulle von der Appellation [an fremde Gerichte] befreit ist. Im Prozess zwischen Veit von Schlieben (Sliben)und dem Brandenburger Bürger Anton Sichter1wurde dennoch an das ksl. Kammergericht appelliert. Er hat das Kammergericht schriftlich um Remission des Verfahrens ersucht. Bittet um eine entsprechende Weisung an das Gericht.

Anmerkungen

1
 Es ging in dem Streit um Verbindlichkeiten für im Jahr 1483 durch Balthasar von Schlieben an das Kloster auf dem Marienberg bei Brandenburg verpfändete (Riedel, Codex I/9, Nr. CCXCVII, S. 224f.), später jedoch von Sichter erworbene Güter (ebd., S. 225 Anm.). Vgl. zum brandenburgischen Widerstand gegen das Appellationsverfahren auch Smend, Brandenburg-Preußen, S. 163f.