Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 10. Der Reichstag zu Worms 1509 bearbeitet von Dietmar Heil
Berlin, GStA, I. HA, Repos. 18, Nr. 30a, Fasz, 1, fol. 9 (Kop., suntag palmarum).
Ihm, dem Bf. von Lebus, den Bff. von Havelberg und Brandenburg sowie den Gff. von Ruppin1gingen vom ksl. Fiskalprokurator beantragte kammergerichtliche Mandate zur Bezahlung des ausstehenden Kammerzielers zu. Er, Kf. Joachim, hat daraufhin an den Ks. geschrieben [Nr. 106, Anm. 3] und auch durch Eitelwolf von Stein um die Kassation dieser Mandate gebeten. Ebenso hat er Dr. Valentin von Sunthausen zu Verhandlungen mit dem Kammerrichter [Bf. Wiguläus von Passau] und dem Fiskalprokurator [Dr. Christoph Moeller] beauftragt. Dessen Bericht2samt einem Gutachten3, wie man dieser Beschwerde enthoben werden und die Angelegenheit vor den Ks. und die bevorstehende Reichsversammlung bringen kann, liegt in Abschrift bei. Für die Verhandlungen benötigt der kfl. Prokurator am ksl. Kammergericht, Johann Rehlinger, seine Vollmacht.4Diese soll er ihm, Kf. Joachim, unverzüglich zusenden, damit nicht aus Säumigkeit weitere Beschwerden entstehen. Denn die Bff. von Lebus sind bislang niemals vom Reich veranschlagt worden, sondern wurden immer in den Kurbrandenburger Anschlag miteinbezogen. Die zu Brandenburg gehörenden Bff. und Gff. haben keine Reichslehen inne. Der Prokurator soll, falls der Ks. die Mandate wider Erwarten nicht kassiert, unter Geltendmachung der genannten Gründe wie auch der kfl. Gerichtsfreiheit beantragen, die Mandate zurückzuziehen oder die Angelegenheit an den Ks. und die bevorstehende Reichsversammlung zu verweisen.