Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Anmerkungen
1
Zu Erhard Öglin als Drucker dieses Verzeichnisses und zu seiner sonstigen Tätigkeit in Diensten Ks. Maximilians vgl.
Künast, „Getruckt zu Augspurg“, S. 96-99;
Reske, Buchdrucker, S. 31. –
Duntze, Verleger, S. 236 geht davon aus, daß es sich bei diesem Druck um eine „begleitend zum Reichstag“ erschienene „offizielle, vom Kaiser in Auftrag gegebene Publikation“ handelt, die „primär der Information der städtischen Vertreter auf dem Reichstag, um Missverständnissen bezüglich der adeligen Hierarchien und Würden vorzubeugen“, diente.
2
Zu Hans Schobser vgl.
Reske, Buchdrucker, S. 623. – Bei
Duntze, Verleger, S. 236 und Anhang Nr. 151 wird noch ein weiterer zeitgenössischer Druck des Teilnehmerverzeichnisses, der in der Offizin Matthias Hüpfuffs in Straßburg erschien, beschrieben. Er „war nicht wie Öglins Ausgabe exklusiv für die Teilnehmer des Augsburger Reichstags bestimmt, sondern für ein breiteres Publikum, das sich mit dem Teilnehmerverzeichnis über die politische Elite, die sich in Augsburg versammelt hatte, informieren konnt.“ Als konkreten Anlaß für die Anfertigung dieses Drucks vermutet Duntze den durch das ksl. Mandat vom 9. September 1510 (Nr. 732) für den 25. November nach Straßburg ausgeschriebenen Reichstag. Wieweit diese Annahmen zutreffen, muß offenbleiben. Zu Matthias Hüpfuff vgl.
Reske, Buchdrucker, S. 872f.
3
Beim Verfasser dieses handschriftlichen Verzeichnisses könnte es sich um den Esslinger Gesandten Hans Ungelter d. J. handeln. Anders als im gedruckten Verzeichnis werden darin nur die teilnehmenden Reichsstände bzw. deren Vertreter, nicht die jeweiligen Gefolge aufgeführt, einige Teilnehmer, insbesondere Gff. und Fhh. sowie Gesandte von Rstt., fehlen, andere Personen hingegen sind zusätzlich aufgeführt, zu weiteren werden ergänzende oder abweichende Angaben gemacht. Diese sind in den Lesarten verzeichnet.
1
Auf die Entsendung Hans Stromers zum Augsburger Reichstag beziehen sich auch folgende Einträge in den Nürnberger Ratsverlässen unter dem Datum sabato post Petri ad kathedram [23.2.10] bzw. secunda post reminiscere [25.2.10]: [...] In acht zu haben, wen ain potschaft auf den reichstag gen Augspurg gevertigt würd, des begern halben, so die stend der silbermünz halber getun haben.; [...] Der guldin münz halb ist uf disen tag gein Augspurg verordent zu ainer potschaft H[ans] Stromer. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe Nr. 514, fol. 9b, 10b.