Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Ansetzung eines Schiedstages in Krakau, Forderungen des polnischen Kg. gemäß dem Thorner Rezeß; [2.] Bitte um Unterstützung seines auf dem Reichstag vorgetragenen Hilfeersuchens bei Ks. und Reichsständen.

Trier, 18. Mai 1512 (dinstag nach vocem jocunditatis)

Konz.: Berlin, GStAPrK, XX. HA, OBA Nr. 19533.

Kop.: Ebd., OF 32, fol. 43b-44a.

Kurzregest: Joachim/Hubatsch, Regesta 3, Nr. 19533.

[1.] Hochgeborner F., lblibra (Pfund) . vetter, euer lieb ist bewust, in waser gestalt wir unsern orden und desselbigen hohmeisterambt angenomen und darneben, wie die irrigen gebrechen zwischen kgl. wird zu Polen an ainem und dem hochwirdigen, hochgebornen F., unserm vorfarn und freuntlichen, lb. oheimen, H. Fridrichen, die zeit unsers ordens hohmeister, Hg. zu Sachsen etc., loblicher gedechtnus, anderteils an uns komen. Derhalben wir bis anher zu unser ambts regirung nicht haben komen mogen und bey gedachter kgl. wird zu Polen nichts anders kunnen erlangen, den das wir den gedranklichen etwan aufgerichten vertrag,1 des sich unser vorfar und freuntlicher, lb. oheim bis in sein tod aus redlichen ursachen aufgehalten, mit eidespflichten bestetigen sollten ader wie uns sein kgl. wirde kurzlichen uf seiner irleuchtigkeit und unser regenten handelung, itzund zu Thoren gescheen, ain tag uf Johannis babtiste [24.6.12] gein Crakau ernant. Dohin wir den hochgebornen F., unsern freuntlichen, lb. bruder, H. Casimirn, Mgf. zu Brandenburg etc., von unsern wegen ze komen vermogen solten und auf nachvolgende mittel mit seiner kgl. wird handlen und beschlissen, als nemblich, das wir seiner kgl. wird das hohmeisterambt mit verwilligung der erwirdigen unser obersten gebietiger teutscher, welscher und Leyfland seiner kgl. irleuchtigkeit abtreten sollen. Dargegen wolten sein kgl. wirde unsers ordens klait an sich nehmen und uns zu unserm leben mit ainem ftl. stand versehen, und das also nach seiner kgl. irleuchtigkeit todlichem abgang kein Kg. sich eelich beweyben solt, sunder unsern orden mit der kleydung und profession an sich nehmen und hohmeister sein und die helfte polnischer nacion in unsern orden zu gleichmessigen ambten genomen werden.

[2.] Ist aufgrund dieser kürzlich erhaltenen Vorschläge nach Trier gekommen, in der Hoffnung, Kf. Joachim hier anzutreffen. Da dies nicht der Fall ist, informiert er ihn auf diesem Weg über besagtes beschwerliches Ansinnen. Da er selbst nicht weiß, welche Antwort er vom Ks. und den Reichsständen auf sein Ersuchen bekommen wird, bittet er Kf. Joachim, seinen Gesandten Eitelwolf vom Stein anzuweisen, die Sache des Deutschen Ordens bei den Reichsständen zu unterstützen. Wenn er eine Antwort erhalten hat und von hier abreist, wird er den Kf. durch eine Gesandtschaft umgehend davon in Kenntnis setzen, in der Hoffnung, daß dieser ihn und den Orden mit seinem Rat und seiner Hilfe nicht im Stich lassen wird.

Anmerkungen

1
 Zweiter Thorner Friede von 1466.