Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[Köln, August 1512]

Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 14a u. b, Kop. (Überschrift: Claigt Conradus van der Hallen, schryver zo Bonne, tgain eyne stat Collen).

Sein verstorbener Vetter Hermann van der Hallen und danach sein Vater und dessen Bruder haben die Gelrischen gemeynlich des landz vor dem verstorbenen Ks. Friedrich III. verklagt und ein Urteil erlangt, in dem die Beklagten zur Zahlung von 2122 fl. sowie zur Erstattung der Kosten und Schäden in Höhe von 8000 fl. verpflichtet worden sind. Besagten Urteilsbrief hat er im guten Glauben und Vertrauen bei Bm. und Rat von Köln hinterlegt und später zehn Jahre lang um Herausgabe der Urkunde gebeten, um die Verurteilten zur Zahlung des Geldes zwingen zu können. Dies ist allerdings bis heute zu seinem großen Schaden nicht geschehen. Bittet Ks. und Reichsstände, Bm. und Rat von Köln zur Herausgabe zu veranlassen.1

Anmerkungen

1
 Köln gab zu der Supplikation folgende undatierte, jedoch wohl ebenfalls im August 1512 verfaßte Stellungnahme ab: Es mag sein, daß Konrad van der Hallen besagte Urkunde dereinst bei Bm. und Rat hinterlegt hat. Wenn dem so ist, so liegt es jedenfalls so viele Jahre zurück, daß diejenigen, die davon Kenntnis gehabt haben, längst verstorben sind. Bittet Ks. und Reichsstände, Konrad van der Hallen anzuweisen, nähere Angaben zu besagter Angelegenheit zu machen. Köln wird sie überprüfen und das Ergebnis bekanntgeben. Köln, Historisches A., Köln und das Reich Nr. 41, fol. 14b-15b, Kop.