Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, 23. Juli 1512

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 27 (alt 21a) 1512 Juli, fol. 120-128a, Kop.

Druck: Fellner/Kretschmayr, Zentralverwaltung 2, Nr. 9.

Ks. Maximilian bekundet, daß er seinen Rat und Kammermeister Jakob Villinger lange Zeit in unser finanz und sachen, gelt und anders betreffent, verwendet hat, der sich dabei als ehrbar und redlich erwiesen und zu seiner Zufriedenheit gearbeitet hat. Bestellt ihn deshalb zu seinem Tresorier. Als solcher soll er neben seiner Tätigkeit als Kammermeister am ksl. Hof alles gelt und anders, so uns von unserm Hl. Vater, dem Babst, und sonst allenthalben in Italia, desgleichen in unsern obern und nidern burgundischen landen, auch in den Kgrr. Frankreich, Hispani, Engelland und andern landen gefalet und wir an denselben enden finanzen und zu empfahen haben, persönlich oder durch Stellvertreter einnehmen, darüber quittieren und gemäß ksl. Weisung wieder ausgeben.

Da Villinger nicht ständig am Hof sein kann, wird ihm gestattet, in seiner Abwesenheit den zum ksl. Zahlmeister ernannten Ulrich Pfinzing oder einen ksl. Zahlschreiber als Vertreter einzusetzen und diesem von dem eingenommenen Geld soviel zu übersenden, wie der Hof benötigt.

Für die Verwendung von ihm ausgegebener Beträge benötigt Villinger nicht jedes Mal eine spezielle ksl. Anweisung, sondern er kann selbständig darüber entscheiden. Bei der Rechnungslegung ist ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden.

Den Aufwand für die ihm zustehenden Pferde sowie andere in Ausübung seines Amtes entstehende Unkosten kann Villinger von den durch ihn eingenommenen Geldern abziehen.

Von Villinger übermittelte Geldbeträge, die durch gewaltsame Übergriffe von Straßenräubern verlorengehen, werden ihm durch den Ks. ersetzt.

Villinger erhält die Garantie, daß er nicht ohne triftige Gründe seines Amtes enthoben wird.

Den Raiträten der Innsbrucker Raitkammer wird befohlen, mit Villinger gut zusammenzuarbeiten. Kommt es zwischen ihnen und Villinger zu Differenzen, soll das Innsbrucker Regiment darüber befinden.1

Anmerkungen

1
 Zur Bestellung Villingers zum ksl. Tresorier vgl. Fellner, Zentralverwaltung 1, S. 19.