Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Keine Meinung zur Berechtigung des einberufenen Kurfürstentages, eigene Nichtteilnahme.

Brandenburg, 2. August 1510

Weimar, HStA, EGA, Reg. E 57, fol. 115a-116a, Kop.

Hat das den anberaumten Kurfürstentag betreffende Schreiben Kf. Friedrichs (Nr. 169) erhalten. Und als uns unser verordenter auf dem reichstag zu Augspurg [Eitelwolf vom Stein] der hendel, daselbs furgenomen, bericht, hat er uns auch angezeigt, wes in gebrechen zwischen genantem EB von Meynz und euer lieb gehandelt. Aus dem sich erfolgt hat, das sein lieb solchen tag der meynung, als solt ir inhalts unser kftl. eynung und gelegenheit der sachen solchs wol fügen, ausgeschrieben, das auch mit wissen der Kff. gescheen sein solle. Wes aber seiner lieb in dem nach meldung derselben gebürt oder nicht, stellen wir in euer lieb als des eltern und des tuns kundigern bedenken. Wir haben aber solchen tag unser verwantnus nach füglich nicht wissen abzuschlaen, besonder, als uns kurz vergangen merklich gescheft, die uns fürwar hart und heftig anligen, furgefallen, dardurch wir verhindert, denselben tag in eigener person zu besuchen. Haben wir obberürtem unserm besondern freund, dem EB von Meynz, solch unser anligend eröffend und umb erstreckung, sofern es die hendel erleyden, ersucht [Schreiben liegt nicht vor]. Darauf uns von seiner lieb bisher noch nit antwurt einkomen. Also mochten wir sunst auch wol gedulden, [daß] diese tagleistung bis auf negsten reichstag euer anzeigung nach in ruhe gestalt [wird]. Datum Brandenburg am freitag nach Petri ad vincula Ao. etc. decimo.