Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Gebot zur Einhaltung der Beschlüsse des Reichstags in Sachen Gotteslästerung und Zutrinken.

ohne Ort, 1. November 1512

Meiningen, StA, GHA, Sektion II Nr. 19, fol. 141a-143a, Kop. (Überschrift: Euere andacht sollen horen und vernemen zwene artikel, so unter anderm in röm. ksl. Mt. und des hl. Reichs ordenung, durch ir Mt. und die stende des Reichs auf den nechstgehalten reichstegen zu Trier und Coln beratslagt, beslossen und aufgericht Ao. etc. im 12.).

Gf. Wilhelm gibt bekannt, der Ks. habe in beysein Kff., Ff. und stende des hl. Reichs auf jungstgehaltenen reichstegen zu Trier und Coln unter anderm nachvolgende artikel beratschlagt, beslossen und aufgericht. Also wollen und gebieten wir ernstlichen, das dieselbigen bey vermeydunge angezeigter penen, auch unser sunderlichen strafen und ungnaden allenthalb in unser Hft., landen und gebieten vestiglichen gehalten werden, die wir auch warnungsweise einen jeden hiemit verkundet haben wollen, also lautende: [Folgen Nr. 1011 [24.], [25.]]. Zu urkunde, mit unserm angetruckten secret besigelt an allerheiligentage im 12. jaren.