Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Frankfurt, 23. November 1510 (sambstags nach unser lb. Frauwentag presentationis)

Frankfurt, IfStG, RTA Bd. 27, fol. 10 a u. b, Konz.

Antwortet auf das Schreiben des Ks. vom 7. November (Nr. 652), es habe gegenüber Haimhofer nicht von einem mündlichen, sondern von dem diesem Schreiben in Kopie beiliegenden schriftlichen ksl. Befehl gesprochen. Dieser besage, Frankfurt solle sich durch keyn gescheft oder gebot, so das von euer ksl. Mt. usgen wurd, irren oder verhindern lassen, sondern immer dann, wenn 6000 fl. vorhanden seien, diese nach Augsburg schicken. Das habe Frankfurt Augsburg auf dessen Ersuchen, alles noch vorhandene Geld, sofern es 6000 fl. sind, zu übersenden, schon zum zweiten Mal mitgeteilt (vgl. Nr. 632, 651). Dan die leufte sin itzt in dieser lant ort so seltzam, das wir, ob wir die schon hetten, nit on groß geferlichkeit zu uberschicken wusten. [...] Darus (als euer ksl. Mt. wole abnemen mag) wir nit wole unsers glaubens halber komen mügen. Wo aber euer ksl. Mt. den gescheftbrief nit angesehen, wider abschriben und die von Augspurg uns unsers zuschribens quidigen, sei Frankfurt gerne bereit, ihm nicht nur besagte 3000 fl., sondern jedes Mal, wenn ein ksl. Geschäftsbrief vorliege, alles vorhandene Geld zu schicken. Übersendet ihm außerdem zu seiner Information die beiliegende Aufstellung, wer seit der letzten Mitteilung (Nr. 644) bezahlt hat und welcher Geldbetrag momentan vorhanden ist (Nr. 656). Hat zudem die Frankfurter Gesandten zum Reichstag in Straßburg beauftragt, mit dem Ks. über die Einhebung des Anschlags und andere Anliegen der Stadt zu sprechen. Bittet, dieses Schreiben nicht ungnädig aufzunehmen, denn Frankfurt ist grundsätzlich stets bereit, sich gehorsam zu erweisen, sofern die Geschäftsbriefe einander nicht widersprechen.