Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 26’–27’.

Anmahnung der kgl. Kommissare an die Reichsstände, die Verhandlungen aufzunehmen. Session.

/26’/ (Vormittag) /26’–27’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 30–34a , 1 .]

Anmerkungen

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 34] Württemberg (unfol.) differenzierter: In der getrennten Beratung der Kurien bringt Österreich (Erbtruchsess Wilhelm von Waldburg) im Fürstenrat einleitend vor: Die Stände haben soeben vernommen, aus welchen Ursachen die förderliche Beratungsaufnahme angemahnt wird. Dieweil dann der einfahl deß turckhen dermaßen beschaffenn, das derselbig keinen verzug erleiden mechte, sonnder dem gantzen Hl. Reich merglichen daran gelegen, uff das dem erschreckhlichen vheind nicht zu lanng zugesehenn, platz unnd raum gelassenn wurde: Bitten deshalb, die Verhandlungsaufnahme nicht länger zu verzögern. Sind für Österreich entsprechend bevollmächtigt. Hessen (fol. 25’) mit weiteren Voten: Bayern und Regensburg [gemäß Bericht des hgl. sächsischen Deputierten Schneidewein vom 21. 7. 1556 vertrat der bayerische Gesandte W. Hundt in dieser Sitzung auch den Bf. von Regensburg: HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 87–89a’. Or.] sind verhandlungsbereit. /25’ f./ Salzburg, Sachsen, Bamberg, Württemberg, Würzburg, Speyer, Henneberg, Konstanz, Augsburg, Fulda, Hersfeld, Wetterauer Gff. haben /26/ fast dahin geschlossen, das sie weren uff den augsburgischen abschiedt abgeferttigt. Da die Proposition aber weitere Punkte enthält, die der RAb 1555 nicht vorgibt, haben sie dazu weitere Weisungen angefordert, die sie in den nächsten Tagen erwarten. Auch fehlen in KR und FR noch Gesandte wichtiger Reichsstände. Und also im fursten rath das meer gewesen, zuerwarten der resolutionen irer herschafften und ankunfft der andern. Votum Hessen: Sind verhandlungsbereit, denn wenngleich der RAb 1555 die Türkenhilfe thematisch nicht vorgibt, so hette doch unser gn. furst und herr woll abnemen konnen, das solchs wurde vorfallen, und uns sein f. Gn. bevelch geben hette.
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 Im FR forderte der Salzburger Deputierte Höchstetter unter Berufung auf das Verfahren beim RT 1555 den alternierenden Wechsel des Vorrangs mit Österreich und das Präsidium an diesem Tag, nachdem Österreich den Vorsitz in der vorangegangenen Sitzung, also der RT-Eröffnung, gehabt hatte. Die österreichischen Gesandten lehnten Letzteres mit dem Argument ab, Höchstetter habe bei der Eröffnung noch über keine Vollmacht des Ebf. verfügt, weshalb ihnen das Präsidium auch heute zustehe. Über die Alternierung werde man sich künftig vergleichen (Bericht der kgl. Kommissare von Helfenstein, von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 17. 7. 1556: HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 407–411’, hier 409’ f. Or.). Der Vergleich über den alternierenden Wechsel des Vorrangs unter Vorbehalt aller Rechte erfolgte vor der Sitzung des RR am 18. 8. (Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I. vom 19. 8. 1556: Ebd., fol. 477–484’, hier 477 f. Kop.).