Beschlussfassung] Sachsen (fol. 142) differenzierter: Votum Sachsen: Hat seine Verhandlungsbereitschaft bereits erklärt, muss aber nachträglich zur Geschäftsordnung vorbringen: Stellt fest, dass die kgl. Kommissare erneut auf die vorrangige Beratung der Türkenhilfe drängen. Nun were es ann deme, das des turckenn wuterey erschrecklich zuerfarenn, aber eine straff der sundenn were. Wellichenn auch allenthalbenn abtzubrechenn sein wolte, sonnst wurde Gott wenig gnad bei allem gebenn unnd wol mehr straff schickenn.
Zwar sind die Hgg. von Sachsen nicht weniger als andere bereit, ihren Beitrag zur Türkenabwehr zu leisten, doch besagt der RAb 1555 [vgl. Anm. 9], dass auf diesem RT furnemlich vonn der religion, durch was
/142’/ wege dieselbige zu entlicher vergleichunge zubringenn, solte tractiret werdenn.
Auch hat der Kg. in der Proposition die Religionsfrage an die erste Stelle gesetzt. Da die Religion die Ehre Gottes, die Ausbreitung von dessen Wort und die ewige Seligkeit betrifft, ist nicht nott, dieser zeitt mehr sonnderliche ursachenn antzutzeigenn, warumb die religion nicht zuruck zusetzenn, sonndern darvon furnemlich zutractirenn.
Wenn man die Beratung dazu aufgenommen hat, wird es sich wol selbst finden unnd gebenn, das der artickell vonn der turckenhulffe, weil er gleichwol auch wichtigk unnd nottwendigk were, nicht lanng hindan unnd weit zuruck
/143/ gesetzet, sonndern auch schleuniglich gleich mit gehn wurde.
[Unmittelbar folgende Begründung des Votums durch den Deputierten Schneidewein, gerichtet an die Hgg.: Hat es an dieser Stelle trotz der Befürchtung, deshalb der Verhandlungsverzögerung beschuldigt zu werden, vorgebracht, da die kgl. Kommissare zum wiederholten Mal auf die Beratung nur der Türkenhilfe gedrängt haben. Wollte damit v.a. gegenüber den Ständen im FR, die auf der Voranstellung der Religionsfrage beharrten, verdeutlichen, dass die Hgg. sich dem anschließen und nicht der Meinung sind wie vieleicht etzliche der churfursten, die im grunde, wie zubesorgenn, rathenn mochtenn, das es mit der religion verschobenn unnd vertzogenn unnd vieleicht nichts weiters daraus wurde, unnd derwegenn jhene klein-, diese aber großmuetiger wurden.
/143 f./ Da Kurpfalz und Württemberg keine Türkenhilfe bewilligen wollen, bevor die Religionsfrage geklärt ist, und deren Gesandte befürworten, die mögliche Parallelberatung beider HAA
/143’/ nicht zuerwehnen, [...], weil es eine vermehrung der stimmenn geberenn unnd gleichwol erfolgenn mochte, das am meisten die turckenhulff befordert, unnd wann die erhaltenn, die religion gar hindan gesetzt wurde,
andererseits die Instruktion der Hgg. aber die Parallelberatung nicht ablehnt, hat er, um keine Seite vor den Kopf zu stoßen, im Votum obberurter eingetzogenner worte gebrauchett, daraus nicht zuvermercken, das die gleiche tractirunge beider punctenn gewilligett oder aber auch, wie im beschluß der proposition wol gesuchet, der
kgl. Mt. geweigeret unnd der turckennhulffe halbenn ausflucht unnd vertzug gesuchet, unnd dergestalt der glimpff euer
f. Gnn. theils beiderseits erhaltenn wurde.
/144/ Dann da ich des artickels vonn der turckenhulffe tractirung gar nicht erwehnenn sollenn, hette es bei der
kgl. Mt. allerlei nachgedenckenn geberenn mogenn.
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