Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 153–154.

2. HA (Türkenhilfe): Einigung zum Erhebungsmodus für die Steuer: Ablehnung des Gemeinen Pfennigs.

/153/ (Vormittag) Ausschuss des FR zum 2. HA (Türkenhilfe). Fortsetzung der Beratung vom 24. 12. zum fraglichen Erhebungsmodus der Steuer.

Nach längerer Beratung Beschluss, das der gemein pfenning dismalß nit furtreglich oder disem werckh furdersam sein konne aus nachvolgenden ursachen: Dann erstlichen konne derselbig auff die zwen bewilligte termin alß Ostern und Pfingsten nicht eingebracht werden. Und ob wol davon geredt, das ein jeder stannd itzo sein geburnus fur sich selbsten auffbringen und darleihen und volgents dieselbig durch den gemeinen pfenning von den underthanen widerumb einbringen solte, so wurde doch ein jeder stand fur sich selbst dermassen genugsam nit gefasst sein oder villeicht auch in solcher zeitt sovil gelts nit auffbringen konnen. Zu dem /153’/ das auch vormalß bey etlichen stenden der gemein pfenning sovil nit ertragen, alß dieselben stennd zu erstattung irer geburnus dargeliehen. So were auch zubedenckhen, so der gemein pfenning itzo furgenomen und inns werckh gerichtet werden solte, wurde man allererst kraistag halten muessen, welches langksam zu- und vil zeit daruff geen [würde]. Und je öffter der gemein pfenning angelegt, je kueler die gewissen der underthanen werden, und wurde derselb je lenger, je untreülicher gegeben werden. Und wurde der lasst allein ob den armen ligen, dieselbige iren gemeinen pfenning treulich geben muessen, da aber die reichen kaum den halben oder den dritten theil irer gutter versteuren wurden, und also der gehorsam fur den ungehorsamen steuren und zalen muessen, welches ein grosse ungleicheit. Derwegen und aus andern mer ursachen darfur geachtet, da man je gesinnet und ein ernst sey, der kgl. Mt. zuhelffen, das es durch solche weg geschee, die der sachen furtreglich und furdersam seien.

/153’ f./ Demnach einigt sich der Ausschuss dazu und zu den weiteren, am 24. 12. proponierten Punkten1 . Der Beschluss soll als Ausschussresolution konzipiert werden.

Anmerkungen

1
 Vgl. zur Beratung von Punkt 6) der Proposition am 24. 12.: Württemberg drängt darauf, die gesamte Verwaltung der Geldhilfe dem Reich zu übertragen, um die effiziente Verwendung sicherzustellen, und dafür von Reichs wegen einen Oberst zu ernennen, dem Kriegsräte und Pfennigmeister zugeordnet werden. Da dies nur von Jülich und Pommern ohne Nachdruck unterstützt wird, kommt es lediglich zum Beschluss gemäß Ausschussgutachten [Nr. 475] (Bericht der Württemberger Gesandten Massenbach und Eislinger an Hg. Christoph vom 31. 12. 1556: Ernst IV, Nr. 202 S. 243).