Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 219–220.

2. HA (Türkenhilfe): Vergleich zwischen KR und FR sowie im RR. Sextuplik der Reichsstände.

/219/ Fürstenrat. Verlesung der Resolution des FR-Ausschusses beim 2. HA (Türkenhilfe) zur Quintuplik des Kgs1.

/219’/ Beschluss des Plenums: Billigung2 . a– Lediglich die Stände, die von der Doppelbesteuerung aufgrund ihrer Güter in den kgl. Erblanden betroffen sind, bitten darum, dies dahin zubefurdern, das sie bey vorigen abschieden mochten gelassen werden–a.

/219’ f./ Kurfürstenrat und fürstenrat, am Nachmittag erneut Kurfürstenrat und fürstenrat, dann Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 733–750.]

Anmerkungen

1
 Vgl. die Ausfertigung als Resolution: Nr. 479.
2
 Voten werden nicht protokolliert. Die hessischen Gesandten von der Tann und Lersner hatten im Bericht vom 11. 2. 1557 an Lgf. Philipp kritisiert, die Quintuplik enthalte mehrere /225’/ neuerung, die weder in der Proposition noch in den Verhandlungen angesprochen worden seien. Dies gelte besonders für die Forderung der beharrlichen Hilfe. Sie wollten dazu auf dem bisherigen Beschluss beharren (StA Marburg, Best. 3 Nr. 1245, fol. 225–226’. Or.; präs. Romrod, 23. 2.). Lgf. Philipp lehnte daraufhin in der Weisung vom 23. 2. (Romrod) die Steuererlegung für Eximierte ab: /259/ Da gedencken wir nicht, vor einen andern etwaß zuerlegen, dan wir mit betzalung unserer gepure gnug zuthun. Hingegen billigte er die Kumulierung der Hilfe durch den Kg. im Notfall und die Annahme von mehr Reitern, er empfahl in diesem Zusammenhang aber eine bessere Besetzung der Grenzfestungen. Die beharrliche Hilfe sollte möglichst prorogiert werden, ansonsten verband der Lgf. sie mit der Freistellungsforderung (vgl. Anm.9 bei Nr. 385). Würde sie gegen diesen Vorbehalt bewilligt, dürfe sie nicht zu hoch sein und nicht länger als 4 Jahre laufen. Auch sollte sie nicht dem Kg. ausgezahlt, sondern einer Ständekommission anvertraut werden, um sie zu gegebener Zeit für die Grenzsicherung auszugeben und die sachgerechte Verwendung zu gewährleisten. Daneben sollten die Stände dem Kg. anbieten, wegen des Konflikts um Siebenbürgen zwischen ihm und Johann Sigismund Szapolyai zu vermitteln. Bei einem Vergleich wäre keine beharrliche Hilfe erforderlich (ebd., Nr. 1248, fol. 258–265’, hier 258’–261’. Or.; präs. 4. 3.).
a–
 Lediglich ... werden] Bamberg (fol. 332’) differenzierter: Bezüglich der Doppelbesteuerung hat Salzburg bewilligt, die Reichs hilf uf dits mal volliglich zureichen, doch das in Reichs abschiede gebracht werde, das es vorigen Reichs abschieden unvergriflich. Dagegen haben Bamberg, Freising, Regensburg und Passau begert, sie mit dupl anschlag nit zubeschwern; wie es dann on das in des stiffts vermogen nit were, die Reichs hilff zuleisten.