Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 388’–390.

5. HA (RMO): Prorogation an einen Reichsmünztag. Resolution des SR zum 5. HA und zum 3. HA (Landfrieden).

/388’/ (Vormittag, 7 Uhr) Städterat. Vorlage des gestern vertagten 3. HA (Landfrieden) und des 5. HA (RMO).

Umfrage zum 5. HA (RMO). /389/ Beschluss: Obwohl man die Beratung auf dem RT bevorzugt hätte und den Ständen mit Münzfreiheit mercklich vil daran gelegen, dieweil aber solches ein hochwichtiger artickel, unnd wol zeitigs guts rathschlagens bedurfftig, und die personen, so alß muntz verstendig dartzu hetten verordent werden sollen, nitt vor der handt, auch nichts von solchem artickel beratschlagt, sonnder biß daher eingestellt worden, so wurde nun mer die zeit zu kurtz sein, den artickel in solcher eyl zuberatschlagen. Falls KR und FR für dessen Prorogation votieren, wird SR sich anschließen. Sprechen KR und FR die Prorogation nicht an, soll SR aus eigener Initiative vorbringen, dz dises punctens halben uff ein gelegene zeit und malstat ein sondere verordnung von allen reichsstenden beschehen mochte, die di hievor gemacht muntzordnung nochmaln furne- /389’/ men und in beratschlagung ziehen sollte, alßdan uff kunfftigen reichstag den reichsstenden davon notturfftige relation zethun, damit diser artickel einsmalß zum ende kommen unnd desto ehr erledigt werden mochte. Die Überlegung, dem künftigen DT zur Reichsjustiz [4. HA] Münzsachverständige zuzuordnen, um im gleichen Zeitraum die RMO zu beraten, wird verworfen: Weil dises underschiedliche sachen, unnd derwegen underschiedliche personen sein mussten, dz es sich nitt wol schicken oder leiden wurde, dz diese sachen bede mit- unnd neben einnander unnd zu einer zeit tractirt werden solltena.

Zum 3. HA (Landfrieden) hat gemäß der Bitte des SR Dr. Christoph Gugel [Nürnberg] eine Resolution konzipiert. Deren Verlesung. Beschluss: Billigung1.

/390/ Verlesung des Konzepts für die Resolution des SR zum 5. HA (RMO). Beschluss: Billigung2.

Anmerkungen

a
 sollten] Köln (fol. 45’) zusätzlich: SR verordnet für den DT zur Reichsjustiz [4. HA] die Städte Speyer und Nürnberg. [Vgl. dazu die Beschlussfassung bereits am Vortag.]
1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 494.
2
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 498.