Textvorlage: Nürnberg, fol. 402–404.
Proteste Straßburgs gegen zwei Artikel des RAb.
/402/ (Vormittag, 7 Uhr). Die Gesandten der noch in Regensburg anwesenden Reichsstädte kommen im Rahmen des Städtetags zur Verlesung eines Nebenabschieds1
zusammen.
/402 f./ Dabei protestieren die Straßburger Gesandten öffentlich vor Notar und Zeugen: Müssen gemäß Weisung des Straßburger Rates protestieren, falls der RAb den Augsburger Religionsfriedena
bestätigen sollte. Da nun der am Vortag verlesene RAb in einem Artikel die Beachtung des Religionsfriedens vorgibt2
, legen sie den Protest hiermit öffentlich ab, weil ihre Obrigkeit nicht zugestehen kann, dass in der Stadt weiterhin beide Religionen geduldet werden und sie deshalb diesen Artikel des Religionsfriedens3
ablehntb.
/402’ f./ Zum anderen haben sie, die Straßburger Gesandten, der Verlesung des RAb entnommen, dass die Ebff. und Bff. bevollmächtigt werden, die Türkensteuer von ihren Geistlichen zu erheben4
. Dies widerspricht dem Herkommen in Straßburg, wo nicht der Bf., sondern die Stadt die Untertanen und Geistlichen besteuert, abgesehen von den Domherren, die ohnehin Ff. und Gff. sind. Protestieren deshalb auch gegen diesen Artikel. Bitten den Notar, beide Proteste zu instrumentieren5
. /403’/ Der Notar Jakob Lang sagt die Ausstellung der entsprechenden Notariatsinstrumente zu.
Verlesung des angesprochenen Nebenabschieds der Reichsstädte sowie von Eingaben und Supplikationenc.