1. HA (Religionsvergleich): Vergleich über die geteilte Antwort der Reichsstände zwischen KR und FR sowie im RR.
/95’/ (Vormittaga
) Kurfürstenrat und fürstenrat
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. /96/ FR (Salzburgb
) referiert: FR ist über die geteilte Beschlussfassung des Religionsausschusses informiert worden. Dazu sind im FR auch zweierlei bedencken eingefallen, namblich die gaistliche banck mehers thails auf dem concilio und die weltliche banck dem colloquio geschlossen. Und dweil kein vergleichung darunther getroffen werden mogen, hetten sie via ordinaria solchs hinwider in diessen rathe gelangen wellen, uff das durch ordentliche moß die sachen further an die kgl. Mt. gelangt werden mogen.
/96’/ KR: Bestätigt für die eigene Kurie die geteilte Beschlussfassung. Deshalb wird Kg. eine geteilte Resolution übergebenc
. Were relation also anzustellen, das man in ausschuß geordnet und religion furgenomen. Und were erstlich furgefallen, durch was weg die religion zu tractieren, darunther ine die 4 viae, so vor auch furgangen, zu gedachtnuß komen. Und geachtet, das der weg eines general concilii der richtigst. Demnach auch 3 gaistliche churfursten und das meher der gaistlichen fursten rathe des bedenckens, das solcher weg concilii an die handt /97/ zunemen. Aber der ander thail were wol auch bedacht, solchen weg des concilii an die handt zunemen, aber da sie die verhinderungen bewogen, so hievor furgefallen, die yetzt noch meher, und auch verhinderung der christlichen potentaten im weg legen, und zu einem colloquio yetzt besser dan zu concilio [zu] komen, so weren sie des bedenckens, das solcher weg colloquii zuversuchen. Dergestalt mochte die relation in generalibus geschehen und zu fassen sein one ausfurung einiger argumenten.
FR schließt sich dem an: Die Resolution ist aufs kurtzist mit einleibung beider bedencken und one ausfurung der motiven oder bewegnussen zustellen.
Reichsrat. /97 f./ Referat des gemeinsamen Beschlusses von KR und FR vor SR. /97’ f./ Stellungnahme des SR: Die Gesandten der protestantischen Städte schließen sich den weltlichen Ständen an.
/98/ Sol inen doch nit zuwider sein, das die sachen der kgl. Mt. referiert werden in gespaltenem bedencken.
(Nachmittagd
) Kurfürstenrat, Kurfürstenrat und fürstenrat, Reichsrat. Mainzer Kanzler verliest jeweils das Resolutionskonzept für die Antwort der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich). Beschluss: Billigunge.
/98 f./ Anschließend Mundierung der Antwort2
und Vereinbarung einer Audienz für die Übergabe an den Kg.