Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 21. 12. 15562.
Geschäftsordnung für den Religionsausschuss.
Kurpfalz (von der Tann) versucht anfangs erneut3 , für den Ausschuss die schriftliche Verhandlungsführung oder zumindest die schriftliche Festlegung des Votums der CA-Stände durchzusetzen mit den Argumenten: Reden brechten weitleutigkeit, man konte es besser ausfuren, mit grosserm bedacht handlen, were auch vor in etzlichen fellen des Reichs breuchlichen gewesen.
Kursachsen: Führen dagegen nochmals an, das Verfahren sei so zu gestalten, das der gemein gebrauch des Reichs im votiren und anderm nicht verandert wurde, und solten die vota in Imperio libera sein, sich alle nit auff ein vorgehendes allein richten, ob man sonst gleich in effect eynig. Schriften brechten manchmal mehr weitleuftigkeit, nachdencken und anders dan reden. Man konte die gemuter der leut, wohin sie in handlung endtlich lauffen wolten, besser aus
Die übrigen anwesenden Gesandten mit Ausnahme Württembergs schließen sich Kursachsen an. Württemberg: Schriftliche Verhandlungsführung solte derhalben gut sein, das man diser dinge gewisse und richtige acta hette.
Kurpfalz (von der Tann) beugt sich daraufhin der Mehrheit.